Kopfgeld: Ja
Sie dürfen!
Nach einem Unfall mit Fahrerflucht, bei der Ihnen ein Schaden entstanden ist, können Sie tatsächlich eine sogenannte "Fangprämie" - besser bekannt als "Kopfgeld" - auf den geflüchteten Fahrer aussetzen.
Und nicht nur das: Falls es dann tatsächlich einen Zeugen gibt und der Flüchtige deswegen ermittelt werden kann, muss der geflüchtete Unfallverursacher Ihnen die Belohnung, die Sie Ihrerseits dem Zeugen versprochen und ausgezahlt hatten, Ihnen sogar zurückerstatten!
Dead or alive: Nein
Allerdings gibt es klare Grenzen, wie hoch die Belohnung sein darf:
Sie darf nämlich ein Viertel der eigentlichen Schadenshöhe nicht übersteigen, also maximal 25 Prozent des Schadens, der entstanden ist.
Das bedeutet dementsprechend:
Bei einem 1000-Euro-Schaden dürfen Sie höchstens eine Belohnung von 250.- Euro aussetzen. Dieses Kopfgeld beziehungsweise diese Fangprämie muss Ihnen der flüchtige Fahrer auf jeden Fall zurückerstatten.
Seine Kfz-Haftpflicht übernimmt diesen Betrag übrigens nicht.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Lemgo: 20 C 192/10