Manuel L.: "Vor ein paar Tagen hat mich ein anderer Autofahrer wegen "Nötigung" angezeigt. Er behauptet, ich hätte ihn auf der Autobahn bewusst ausgebremst, aber das stimmt nicht! Ich hatte zwar tatsächlich zu spät gesehen, dass er von hinten kommt, bin auf die linke Seite gewechselt und er musste deswegen abbremsen. Aber ist das denn wirklich schon Nötigung? Ich habe es nicht extra gemacht."

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Das kann tatsächlich schon Nötigung sein! Denn entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht nur dann eine Nötigung, wenn ein Autofahrer den anderen ausbremst "um ihn zu erziehen" oder seinem Ärger Luft zu machen.

Es reicht schon, wenn Sie unachtsam sind, ausscheren und den anderen Fahrer dadurch zwingen, eine Vollbremsung hinzulegen. Denn in dem Moment, in dem Sie die Spur wechselten, haben Sie - extra oder nicht - "Gewalt" ausgeübt und wurden zu einem Hindernis. Und das kann bereits genügen, um eine "eine strafbare Nötigung" (§ 240 StGB) zu begehen...

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Bayerisches Oberstes Landesgericht (1 St RR 57/2001)

§ 240 StGB

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