Gibt es ein Gesetz dazu?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt zwar nicht ausdrücklich, wie viele Parkplätze Du belegen darfst – aber sie verlangt, dass Du rücksichtsvoll und platzsparend parkst.
❗️ Nach § 1 StVO gilt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
❗️ § 12 StVO schreibt vor, dass Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird.
🤓 Tipp: Wer absichtlich zwei Parkplätze belegt, verstößt damit gegen den Grundsatz der Rücksichtnahme – das kann Folgen haben!
Was droht, wenn ich zwei Parkplätze belege?
In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hängen davon ab, wo und wie Du parkst:
Situation |
Mögliche Folgen |
Zwei Parkplätze auf öffentlichem Grund |
Verwarnungsgeld (10–35 €) |
Behindertes Ein- oder Ausparken |
Bußgeld + evtl. Abschleppen |
Parken auf Behindertenparkplatz |
Höhere Strafen + ggf. Anzeige |
Parken auf Privatparkplatz (z. B. Supermarkt) |
Vertragsstrafe durch Betreiber (bis zu 30 € oder mehr) |
‼️ Achtung: Wenn Du jemanden blockierst oder sogar eine Rettungszufahrt belegst, wird es teuer – und das Auto kann abgeschleppt werden.
Was gilt auf privaten Parkplätzen (z. B. Supermärkte)?
Hier entscheidet nicht die StVO, sondern das Hausrecht des Betreibers.
👉 Viele Supermärkte oder Parkhäuser haben klare Regeln – z. B. nur eine Parkfläche pro Fahrzeug.
👉 Verstöße können mit Vertragsstrafen oder privaten Knöllchen (durch Dienstleister wie FairParken etc.) geahndet werden.
👉 Wer mehrfach falsch parkt, kann zukünftig vom Parken ausgeschlossen werden.
🤓 Tipp: Lies das Kleingedruckte auf den Schildern – dort steht oft, was erlaubt ist und was nicht.
Wann ist das Belegen von zwei Parkplätzen ausnahmsweise erlaubt?
Nur in ganz bestimmten Fällen – und auch dann nur kurzzeitig oder mit guter Begründung:
✅ Dein Fahrzeug ist besonders groß (z. B. Lieferwagen, Transporter)? Dann solltest Du es so platzsparend wie möglich abstellen.
✅ Du musst einen Unfall melden oder eine gefährliche Situation entschärfen? Dann darfst Du kurzfristig unorthodox parken.
✅ Wenn ein Parkplatz deutlich überbreit ist, kann ein leichtes Überragen geduldet werden – das ist aber kein Freifahrtschein.
‼️ Achtung: Auch dann gilt: Rücksicht vor Komfort! Wer zwei Plätze belegt, nur um Kratzer zu vermeiden, muss mit Konsequenzen rechnen.
Mein Fazit: Zwei Parkplätze belegen? Lieber nicht!
🧐 Du darfst grundsätzlich nur so parken, dass Du niemanden behinderst – und das schließt das Belegen von zwei Parkplätzen ein.
🧐 Das Parken über zwei Stellflächen kann als rücksichtslos oder sogar ordnungswidrig gelten – besonders im öffentlichen Raum.
🧐 Private Betreiber können darüber hinaus eigene Vertragsstrafen verhängen.
Im Zweifel: Einmal mehr rangieren – statt doppelt zahlen oder abgeschleppt werden!😊
Gerichtsurteile zum Thema
- AG München, Urteil vom 22.11.2005 (Az. 343 C 4445/05): Wer absichtlich zwei Parkplätze blockiert, muss mit Abschleppen rechnen.
- LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2014 (Az. 331 O 256/14): Supermarktbetreiber dürfen private „Knöllchen“ für Regelverstöße verhängen, wenn sie klar ausgeschildert sind.