Du findest endlich eine Parklücke, die groß genug ist – vielleicht sogar zwei nebeneinander. Und Du fragst Dich:
„Ist das eigentlich erlaubt, wenn ich mein Auto über zwei Parkplätze hinweg abstelle?“
Ob aus Bequemlichkeit, Platzbedarf oder Rücksichtslosigkeit – dieses Verhalten sorgt oft für Ärger. Aber ist es auch wirklich verboten?

Hier erfährst Du, was erlaubt ist, wann es teuer werden kann – und wann Du sogar abgeschleppt werden darfst.

Foto von John Matychuk auf Unsplash

Gibt es ein Gesetz dazu?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt zwar nicht ausdrücklich, wie viele Parkplätze Du belegen darfst – aber sie verlangt, dass Du rücksichtsvoll und platzsparend parkst.

❗️ Nach § 1 StVO gilt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
❗️ § 12 StVO schreibt vor, dass Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird.

🤓 Tipp: Wer absichtlich zwei Parkplätze belegt, verstößt damit gegen den Grundsatz der Rücksichtnahme – das kann Folgen haben!

Was droht, wenn ich zwei Parkplätze belege?

In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hängen davon ab, wo und wie Du parkst:

Situation

Mögliche Folgen

Zwei Parkplätze auf öffentlichem Grund

Verwarnungsgeld (10–35 €)

Behindertes Ein- oder Ausparken

Bußgeld + evtl. Abschleppen

Parken auf Behindertenparkplatz

Höhere Strafen + ggf. Anzeige

Parken auf Privatparkplatz (z. B. Supermarkt)

Vertragsstrafe durch Betreiber (bis zu 30 € oder mehr)

‼️ Achtung: Wenn Du jemanden blockierst oder sogar eine Rettungszufahrt belegst, wird es teuer – und das Auto kann abgeschleppt werden.

Was gilt auf privaten Parkplätzen (z. B. Supermärkte)?

Hier entscheidet nicht die StVO, sondern das Hausrecht des Betreibers.

👉 Viele Supermärkte oder Parkhäuser haben klare Regeln – z. B. nur eine Parkfläche pro Fahrzeug.
👉 Verstöße können mit Vertragsstrafen oder privaten Knöllchen (durch Dienstleister wie FairParken etc.) geahndet werden.
👉 Wer mehrfach falsch parkt, kann zukünftig vom Parken ausgeschlossen werden.

🤓 Tipp: Lies das Kleingedruckte auf den Schildern – dort steht oft, was erlaubt ist und was nicht.

Wann ist das Belegen von zwei Parkplätzen ausnahmsweise erlaubt?

Nur in ganz bestimmten Fällen – und auch dann nur kurzzeitig oder mit guter Begründung:

✅ Dein Fahrzeug ist besonders groß (z. B. Lieferwagen, Transporter)? Dann solltest Du es so platzsparend wie möglich abstellen.
✅ Du musst einen Unfall melden oder eine gefährliche Situation entschärfen? Dann darfst Du kurzfristig unorthodox parken.
✅ Wenn ein Parkplatz deutlich überbreit ist, kann ein leichtes Überragen geduldet werden – das ist aber kein Freifahrtschein.

‼️ Achtung: Auch dann gilt: Rücksicht vor Komfort! Wer zwei Plätze belegt, nur um Kratzer zu vermeiden, muss mit Konsequenzen rechnen.

Mein Fazit: Zwei Parkplätze belegen? Lieber nicht!

🧐 Du darfst grundsätzlich nur so parken, dass Du niemanden behinderst – und das schließt das Belegen von zwei Parkplätzen ein.
🧐 Das Parken über zwei Stellflächen kann als rücksichtslos oder sogar ordnungswidrig gelten – besonders im öffentlichen Raum.
🧐 Private Betreiber können darüber hinaus eigene Vertragsstrafen verhängen.

Im Zweifel: Einmal mehr rangieren – statt doppelt zahlen oder abgeschleppt werden!😊

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • AG München, Urteil vom 22.11.2005 (Az. 343 C 4445/05): Wer absichtlich zwei Parkplätze blockiert, muss mit Abschleppen rechnen.
  • LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2014 (Az. 331 O 256/14): Supermarktbetreiber dürfen private „Knöllchen“ für Regelverstöße verhängen, wenn sie klar ausgeschildert sind.
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