Straßenverkehr & Führerschein

Darf man mir den Führerschein wegnehmen, weil ich betrunken Fahrrad gefahren bin?

Klaus G.:

„Nach dem letzten Vereinsfest bin ich mit dem Fahrrad nach Hause gefahren. Mein Auto hatte ich extra zu Hause gelassen. Blöderweise hatte ich mit dem Rad einen kleinen Unfall. Als die Polizei kam, hat sie meinen Pegel gecheckt: 1,7 Promille. Ein paar Tage später habe ich dann einen Brief bekommen, ich müsse meinen Führerschein abgeben und würde ihn erst wieder bekommen, wenn ich einen "Idiotentest" - also die MPU - gemacht und bestanden hätte. Was soll das denn? Ich bin betrunken Fahrrad gefahren und darf deswegen nicht mehr Auto fahren??? Kann ich mich dagegen wehren? Schließlich wäre ich nie betrunken Auto gefahren.“

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Dagegen können Sie sich leider nicht wehren.

Ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration ist Ihr „Lappen“ in Gefahr!

Dazu müssen Sie noch nicht einmal selber Auto gefahren sein. Oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Selbst wenn Sie in einem Taxi sitzen und der Fahrer und Sie werden kontrolliert, ist der Führerschein weg. Das Gleiche gilt, wenn Sie zu Hause einen Unfall haben und betrunken ins Krankenhaus eingeliefert - wenn der Arzt Ihren erhöhten Blutpegel misst, kann er das den Behörden melden.

Warum?

Ab 1,6 Promille geht die Behörde davon aus, dass Sie Alkohol gewöhnt sind, also regelmäßig trinken und deswegen per se eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Ansonsten könnten Sie mit dieser Blutalkoholkonzentration nicht mehr so locker Fahrrad fahren, sondern lägen wahrscheinlich betrunken und sich übergebend in der Ecke oder wüssten noch nicht einmal mehr, dass Sie überhaupt ein Fahrrad haben...

Was passiert dann?

Die Behörde wird Sie unweigerlich auffordern, eine MPU - also den sogenannten "Idiotentest" - zu machen und vor allem zu bestehen. Dies wird Ihnen im Normalfall jedoch nur gelingen, wenn Sie in der Prüfung eine mindestens halbjährige Alkoholabstinenz nachweisen können und in dieser Zeit mindestens vier spontane Kontrollen hatten. 

Also melden Sie sich am Besten so schnell wie möglich bei den „Anonymen Alkoholikern“ in Ihrer Nähe an und gehen Sie dort regelmäßig hin - dann haben Sie die besten Chancen auf ein Bestehen des Tests.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:

VG Neustadt Beschl. v. 1.12.2014, 3 L 941/14.NW

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