Was bekommst Du bei solchen Sendungen eigentlich?
Viele Formate wie „Zuhause im Glück“, „Familien im Brennpunkt“, „Frauentausch“ oder „Hartz und herzlich“bieten den Teilnehmenden:
✅ eine Aufwandsentschädigung (z. B. 50–150 € pro Tag)
✅ manchmal Schenkungen wie Möbel, Haushaltsgeräte oder Handwerksleistungen
✅ kostenlose Haus- oder Wohnungsrenovierungen
✅ teilweise auch Hotelübernachtungen, Catering oder Fahrdienste
Was sagt das Amt dazu?
⚠️ Grundsatz: Alles, was als Einkommen oder geldwerter Vorteil zählt, kann als Einkommen nach SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) angerechnet werden.
🤔 Dazu gehören:
- Barzahlungen (z. B. Tagespauschalen)
- Geldwerte Leistungen wie neue Küchen, Möbel, Renovierungen
- Schenkungen von erheblichem Wert
❗️ Wenn Du also Leistungen vom Amt beziehst (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung), musst Du solche Zuwendungen angeben.
Wann kann das Amt Geld zurückfordern?
Das Amt kann Geld zurückverlangen oder Leistungen kürzen, wenn:
❌ Du Zuwendungen verschwiegen hast
❌ Du durch die Sach- oder Geldleistungen über dem Freibetrag liegst
❌ Du keine Auskunft gibst, obwohl Du dazu verpflichtet bist
⚠️Das kann als „Sozialleistungsbetrug“ gewertet werden – mit Rückforderungen, Bußgeld oder im Extremfall auch strafrechtlichen Konsequenzen.
‼️ Aber: Nicht jede Leistung ist automatisch anrechenbar – entscheidend ist die rechtliche Einordnung.
Was ist, wenn ich bei einer Show Geld gewinne?
⚠️ Gewinn ist nicht gleich „geschenkt“ – zumindest nicht für das Amt.
Wenn Du bei einer TV-Show Geld gewinnst, z. B. bei einem Quiz, einer Gameshow oder durch ein Gewinnspiel im Rahmen einer Sendung, gilt das als Einkommen – genau wie ein Lottogewinn.
‼️Wichtig: Selbst Gewinne aus privaten Gewinnspielen, Verlosungen oder Online-Aktionen können relevant werden – TV-Gewinne erst recht.
Das heißt:
❗️ Du musst den Gewinn beim Jobcenter oder der Sozialbehörde angeben
❗️ Er kann auf Deine Leistungen angerechnet werden
❗️ Freibeträge gelten – aber meist nur in sehr geringem Umfang
🤓 Tipp: Gewinne bis ca. 50–100 € monatlich können oft als nicht erheblich gelten – alles darüber wird verrechnetoder sogar zur Kürzung oder Rückforderung führen.
Was ist mit renovierten Wohnungen und Möbeln?
Hier wird es oft kompliziert:
✅ Kostenlose Wohnungsrenovierung durch Fernsehteams wird vom Amt als geldwerter Vorteil gesehen – besonders wenn der Wohnwert erheblich steigt.
✅ Neue Möbel, Fernseher oder Küche werden ebenfalls als Einnahme gewertet – auch wenn sie nicht als Geld auf Deinem Konto landen.
🥴 Das Jobcenter darf in solchen Fällen prüfen, ob sich Dein „Bedarf“ durch die Zuwendung mindert – und dann ggf. Leistungen kürzen oder anpassen.
Was kannst Du tun, wenn das Amt sich meldet?
- Verheimliche nichts – gib dem Amt Auskunft, wenn es Dich anschreibt
- Lass Dich nicht einschüchtern – nicht alles ist automatisch anrechenbar
- Dokumentiere genau, was Du bekommen hast (Rechnungen, Verträge, Fotos)
- Widerspruch einlegen, wenn eine Rückforderung kommt – innerhalb von 1 Monat!
- Ziehe einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzu, wenn Du unsicher bist
🤓 Tipp: Die kostenlose Beratungshilfe bekommst Du oft beim Amtsgericht – frag danach!
Und was ist mit dem Finanzamt? Muss ich Gage oder Sachleistungen versteuern?
❗️Ja – auch das Finanzamt kann bei Fernsehsendungen mitreden, wenn Du dort Geld bekommst oder geldwerte Leistungen erhältst.
⚠️ Grundsatz:
-
Geldzahlungen, z. B. Tagesgagen bei Frauentausch oder Die Schnäppchenhäuser, sind steuerpflichtig, wenn sie nicht rein aus Aufwandsersatz bestehen, sondern als Vergütung gelten.
-
Auch Sachleistungen (z. B. neue Küche, Renovierung, Möbel) können steuerlich als geldwerter Vorteil gelten – also wie Geld behandelt werden.
🤔 Das heißt: Du musst solche Einkünfte ggf. in Deiner Steuererklärung angeben.
Was genau muss versteuert werden?
✅ Steuerpflichtig können sein:
-
Tagesgagen oder pauschale Vergütungen (z. B. 100–150 € pro Drehtag)
-
Gewinnspiele, Geldpreise oder Prämien
-
Sachleistungen mit messbarem Wert, z. B. Einbauküche, Möbel, Baumaterialien
❌ Nicht steuerpflichtig sind in der Regel:
-
Reine Aufwandsentschädigungen, die Kosten decken (z. B. Fahrtkosten)
-
Zuwendungen, die nachweislich keinen Geldwert haben oder privat geblieben sind
-
Hilfeleistungen, die nicht auf Dauer werthaltig sind (z. B. Catering, Hotelübernachtung)
🤓 Tipp: Frag beim Sender oder der Produktionsfirma nach, ob Du eine steuerrelevante Zahlung oder Leistung erhalten hast – oft gibt es eine Bescheinigung.
‼️ Wichtig:‼️
Auch wenn Du Bürgergeld beziehst, musst Du gegenüber dem Finanzamt und dem Jobcenter getrennt Auskunft geben.
➡️ Das Jobcenter prüft, ob Leistungen auf den Bedarf angerechnet werden.
➡️ Das Finanzamt prüft, ob etwas steuerlich relevant ist.
👉 Wenn Du unsicher bist, kann Dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen.
Mein Fazit: Fernsehhilfe kann teuer werden – muss sie aber nicht!
🧐 Wenn Du bei „Zuhause im Glück“, „Frauentausch“, Quiz-Shows oder ähnlichen Sendungen mitmachst, kann das Amt Leistungen anrechnen – muss aber nicht.
🧐 Entscheidend ist, was genau Du bekommen hast, wie es vertraglich geregelt ist und ob Du transparent warst.
🧐 Lass Dich im Zweifel rechtlich beraten – bevor Du am Ende noch Geld zurückzahlen musst, das Du gar nicht bekommen hast.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Dir helfen, Widerspruch einzulegen und unberechtigte Rückforderungen abzuwehren.😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- SG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.07.2018 (Az. S 31 AS 3654/17):
Sachleistungen wie Möbel und Renovierung können Einkommen darstellen, wenn sie den Bedarf decken – müssen aber im Einzelfall geprüft werden. - BSG, Urteil vom 11.12.2007 (Az. B 8/9b SO 23/06 R):
Auch geldwerte Vorteile sind Einkommen – aber nur, wenn sie freiwillig angenommen und verfügbar sind. - SG Dortmund, Urteil vom 04.05.2020 (Az. S 35 AS 1424/19):
Die Teilnahme an einer Fernsehsendung mit Sachzuwendungen führt nicht automatisch zur Rückforderung von Leistungen – es kommt auf die Bewertung im Einzelfall an.