Es kann es tatsächlich sein, dass Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben!
Warum?
Denn schon seit dem 01. August 2013 haben Kinder eigentlich vom ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung. Trotzdem fehlen in Deutschland bis heute noch tausende freie Plätze.
Darum!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2016 entschieden, dass der Kita-Anspruch einen Anspruch auf Schadensersatz nach sich ziehen kann, wenn das Kind keinen Betreuungsplatz erhält.
Also:
Die Gemeinden müssen für „einen unvorhergesehenen Bedarf an Kita-Plätzen entsprechende Vorkehrungen treffen“. Wenn Ihnen also ein Schaden entstanden ist, weil die Gemeinde ihrer Verpflichtung nur ungenügend nachgekommen ist, haben Sie eventuell tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz.