Kann ich ein Erbe mit Schulden ausschlagen?
Ja! Du kannst ein Erbe ablehnen – und zwar komplett.
Das bedeutet: Du bekommst nichts, musst aber auch keine Schulden übernehmen.
⚠️ Die Ausschlagung musst Du innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erklären – schriftlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar.
‼️ Achtung: Wenn Du nicht rechtzeitig ausschlägst, gilt das Erbe automatisch als angenommen – und Du haftest mit Deinem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen!
Wie lange habe ich Zeit? – Die 6-Wochen-Frist
❗️Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Du vom Todesfall erfährst und Du weißt, dass Du Erbe geworden bist!
⚠️ Bist Du im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.
🤓 Tipp: Am besten kontaktierst Du sofort das Nachlassgericht und fragst, ob bereits ein Testament vorliegt oder Du offiziell als Erbe in Betracht kommst.
Was, wenn ich mir noch nicht sicher bin?
Wenn Du nicht weißt, ob Schulden vorhanden sind oder der Nachlass unübersichtlich ist, hast Du folgende Möglichkeiten:
a) Erbe ausschlagen:
👉 Kein Zugriff auf Nachlass, aber auch keine Haftung
b) Nachlassverwaltung beantragen:
👉 Ein gerichtlicher Verwalter regelt die Schulden – Du haftest nicht mit Deinem privaten Vermögen
c) Erbe annehmen und auf den Nachlass beschränken (Nachlassinsolvenz):
👉 Du beantragst eine Art "Insolvenzverfahren" – Gläubiger bekommen nur, was im Nachlass vorhanden ist
🤓 Tipp: Diese Optionen sind vor allem dann wichtig, wenn Du versehentlich schon etwas angenommen hast (z. B. Geld abgehoben oder Wohnung ausgeräumt).
Was zählt als Annahme des Erbes?
❗️Wenn Du aktiv über das Erbe verfügst, gilt das rechtlich als Annahme – und Du kannst nicht mehr ausschlagen.
✅ Dazu gehören z. B.:
- Konten leeren
- Gegenstände verkaufen
- Wohnung kündigen
- Versicherungen abmelden
❌ Dagegen unproblematisch sind:
- Nur den Schlüssel annehmen
- Erstmal Unterlagen sichten
- Beim Nachlassgericht nachfragen
Dies gilt noch nicht als "Aktive Verfügung" und Du kannst das Erbe noch ausschlagen.
Wie kann ich das Erbe ausschlagen?
So geht’s richtig:
✅ Geh zum Nachlassgericht (am letzten Wohnort des Verstorbenen)
✅ Oder: Nimm Kontakt zu einem Notar auf
✅ Lass eine Ausschlagungserklärung beurkunden
🤔 Du brauchst:
– Deinen Ausweis
– Sterbeurkunde
– Nachweis Deiner Erbberechtigung (z. B. Familienstammbuch)
‼️ Achtung! Die Erklärung ist unwiderruflich – Du kannst später nicht doch noch erben wollen!
Was, wenn Du das Erbe schon angenommen hast – und dann von den Schulden erfährst?
Manchmal stellt sich erst nach der Annahme heraus, dass das Erbe hoch verschuldet ist. Du hast vielleicht schon das Auto übernommen oder ein Konto geöffnet – und plötzlich tauchen Forderungen oder Gläubiger auf.
Aber keine Sorge: Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, die persönliche Haftung zu vermeiden.
✅ Möglichkeit 1: Nachlassinsolvenz beantragen
👉 Wenn Du das Erbe bereits angenommen hast, kannst Du beim Amtsgericht eine Nachlassinsolvenz beantragen.
✔ So haften nicht mehr Du, sondern nur der Nachlass selbst.
✔ Gläubiger können nur auf das zugreifen, was im Erbe enthalten ist – nicht auf Dein eigenes Vermögen.
‼️ Wichtig: Den Antrag musst Du sofort stellen, sobald Du erkennst, dass das Vermögen des Erbes nicht reicht, um die Schulden zu begleichen.
Sonst droht eine Haftung wegen sogenannter Nachlässigkeit (§ 1980 BGB).
✅ Möglichkeit 2: Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB)
➡️ Innerhalb der ersten 3 Monate nach der Annahme des Erbes musst Du noch keine Nachlassverbindlichkeiten begleichen – solange Du keine Verfügungen über das Erbe triffst.
✔ Du hast also etwas Zeit, um zu prüfen, ob das Erbe verschuldet ist
✔ In dieser Zeit kannst Du entscheiden, ob Du z. B. eine Nachlassverwaltung oder Insolvenz beantragst
‼️ Achtung: Rückgängigmachen der Annahme ist nicht möglich
❌ Sobald Du das Erbe aktiv angenommen hast (z. B. durch Nutzung von Vermögensgegenständen), kannst Du es nicht mehr ausschlagen.
👉 Du kannst dann nur noch durch Nachlassinsolvenz oder -verwaltung Deine private Haftung verhindern.
🤓 Tipp: Wenn Du merkst, dass da noch Schulden „versteckt“ waren: Unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Du weiter über den Nachlass verfügst! Am Besten kann Dir dabei ein Fachanwalt für Erbrecht helfen.
Mein Fazit: Schulden erben? Nur, wenn Du nichts tust!
🧐 Wenn Du Schulden erbst, musst Du handeln – und zwar schnell.
🧐 Schlägst Du nicht fristgerecht aus, haftest Du für alles – sogar mit Deinem Privatvermögen.
🧐 Bist Du unsicher, lass Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten – besonders bei komplexen Nachlässen.
🧐 Auch wenn Du das Erbe schon angenommen hast, gibt es noch Auswege.
🧐 Mit der Nachlassinsolvenz schützt Du Dein Privatvermögen – aber Du musst schnell handeln.
Bei Unsicherheit: Ziehe immer einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu – insbesondere, wenn es um größere Forderungen oder Immobilien geht.😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- BGH, Urteil vom 25.10.2001 (Az. IX ZR 313/00):
Wer durch sein Verhalten den Anschein erweckt, das Erbe anzunehmen, kann es nicht mehr ausschlagen. - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 (Az. I-3 Wx 266/10):
Die Ausschlagung ist wirksam, solange sie fristgerecht und formrichtig erfolgt – auch wenn sie später bereut wird.