Du bist draußen unterwegs, trittst auf eine Stelle mit nassem Laub, und plötzlich liegst Du am Boden. Klingt unangenehm und kann auch extrem gefährlich sein. Doch wer ist schuld, wenn Du stürzt? Kannst Du Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen? Hier erfährst Du, was Du wissen musst!

Foto von Chris Lawton auf Unsplash

Wer ist für nasses Laub auf Gehwegen verantwortlich?

⚠️ Grundregel: Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Städte dazu, Gefahren zu beseitigen – aber nicht immer.

🤔 Wer ist für was verantwortlich?
➡ Hausbesitzer & Vermieter: Für Gehwege direkt vor privaten Grundstücken.
➡ Stadt & Kommune: Für öffentliche Wege & Parks.
➡ Supermärkte, Geschäfte & Unternehmen: Für Wege auf ihrem Gelände.

‼️ Achtung: Es gibt keine allgemeine Pflicht, Laub ständig zu entfernen. Entscheidend ist, ob eine Rutschgefahr bestand, die vermeidbar gewesen wäre.

🤓 Tipp: Falls Du auf Laub ausrutschst, dokumentiere sofort die Stelle – Fotos & Zeugen helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen!

Wann haftet der Eigentümer – und wann nicht?

⚠️ Schmerzensgeld gibt es nur, wenn der Verantwortliche seine Pflicht verletzt hat.

Du hast Anspruch auf Schadensersatz, wenn:
👉 Das Laub längere Zeit nicht entfernt wurde, obwohl Rutschgefahr bestand.
👉 Der Eigentümer wusste, dass dort regelmäßig Menschen laufen und es gefährlich ist.
👉 Es sich um eine besonders gefährliche Stelle handelte (z. B. Treppe, Hauseingang).

❌ Kein Anspruch, wenn:
👉 Das Laub gerade erst gefallen ist (z. B. Windstoß, Sturm).
👉 Es für die Jahreszeit typisch ist und jeder selbst vorsichtig sein muss.
👉 Der Weg nicht offiziell gepflegt werden muss (z. B. Waldwege oder Parks).

‼️ Achtung: Städte und Gemeinden haften nur für offensichtliche Gefahren – nicht für jeden einzelnen Laubfleck auf der Straße!

🤓 Tipp: Falls Du Dich verletzt hast, sichere Beweise – ohne Nachweis gibt es kein Schmerzensgeld!

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

⚠️ Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt ab von:
👉 Art & Schwere der Verletzung (Prellung vs. Knochenbruch).
👉 Dauer der Schmerzen & Einschränkungen im Alltag.
👉 Folgekosten (z. B. Verdienstausfall, Physiotherapie).

🥴 Beispiele für Schmerzensgeld nach Stürzen auf nassem Laub:

👉 Prellung & Verstauchung: 500 – 1.500 €

👉 Knochenbruch: 2.000 – 6.000 €

👉 Kopfverletzung mit Krankenhausaufenthalt: 5.000 – 10.000 €

‼️ Achtung: Die genaue Höhe hängt von den Umständen ab – keine zwei Fälle sind gleich!

🤓 Tipp: Falls durch den Sturz Verdienstausfall oder hohe Arztkosten entstehen, kannst Du zusätzlich Schadensersatz fordern!

Was tun, wenn Du auf nassem Laub ausgerutscht bist?

Falls Du verletzt wurdest, ist schnelles Handeln wichtig!

⚠️ So sicherst Du Deine Ansprüche:
1. Beweise sammeln – Fotos vom Laub & der Umgebung machen, Zeugen notieren.
2. Den Vorfall sofort melden – z. B. bei der Stadtverwaltung, dem Vermieter oder dem Geschäft.
3. Arztbesuch nicht hinauszögern – Attest holen, um die Verletzung zu dokumentieren.
4. Rechtliche Schritte prüfen – Falls nötig, mit einem Anwalt klären.

‼️ Achtung: Falls sich die Gegenseite querstellt, kannst Du eine Schadensersatzklage einreichen – ein Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht kann helfen!

🤓 Tipp: Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann sie die Kosten für einen Anwalt übernehmen.

Mein Fazit: Schmerzensgeld ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen!

🧐 Du hast Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Sturz vermeidbar gewesen wäre!
🧐 Fotos, Zeugen und ärztliche Atteste helfen, Deinen Anspruch durchzusetzen!
🧐 Falls sich der Verantwortliche weigert, solltest Du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen!

Falls Du betroffen bist, kann ein Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht helfen!

☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zu Schmerzensgeld nach Sturz auf Laub

  • LG München, Urteil vom 8. November 2017 (Az. 19 O 2748/17): Stadt haftet für nicht geräumtes Laub – Schmerzensgeld von 1.500 €.
  • OLG Hamm, Urteil vom 12. März 2019 (Az. 9 U 220/19): 4.000 € für gebrochenen Fuß nach Sturz auf Laub in Tiefgarage.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2018 (Az. I-5 U 85/18): 10.000 € für schwere Kopfverletzung nach Laubsturz auf schlecht beleuchtetem Gehweg.
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