Die Deutschen lieben Hunde. Fast zwölf Millionen bellende Vierbeiner bevölkern bundesweit die Haushalte. Nur Katzen gibt es noch mehr. Aber Hund ist nicht gleich Hund - wie sieht es also aus, wenn man einen Kampfhund halten will?

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Nicht alle sind vorbehaltlos zum Kuscheln geeignet

Unbestritten: Die Haltung von Hunden hat viele positive Auswirkungen. Es heißt ja auch nicht ohne Grund "des Menschen bester Freund"...

...aber Hundehaltung birgt auch Konfliktpotential. Hier greift der Gesetzgeber ein – und das nicht nur bezüglich der Hinterlassenschaften der Tiere.

Haltung von Kampfhunden: Landesregierungen bestimmen

Die Rechte und Pflichten der Hundehalter werden von den Landesparlamenten in den Landeshundegesetzen und speziellen Verordnungen festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den sogenannten "Kampfhunden".

Kampfhunde werden unter anderem auch als Listenhunde bezeichnet. Der Begriff leitet sich davon ab, dass in den meisten Bundesländern amtliche Rasselisten zusammengestellt wurden. Sie verzeichnen Hunde, deren Rasse als besonders aggressiv und gefährlich gilt. Häufig aufgeführt sind beispielsweise Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Aber auch mit Rottweilern, Dobermännern oder Bulldoggen sollte man sich nicht unbedingt anlegen. Was viele außerdem nicht wissen: Schäferhunde wie der Belgische Schäferhund wird ebenfalls in einigen Ländern als Listenhund geführt.

Potentiell höhere Gefahr

Basis aller Regelungen ist, dass das Aggressionspotential und die Angriffslust bei bestimmten Hunderassen höher sind als bei anderen. Daraus ergeben sich für die Besitzer dieser in den Rasselisten aufgeführten Hunde strikte Regelungen zu Haltung, Erziehung und Zucht der Tiere.

Konkrete Auflagen zur Haltung von Kampfhunden

Die Anforderungen an die Halter sind überall ähnlich. Gefragt sind Volljährigkeit, eine einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und das Absolvieren einer Sachkundeprüfung – besser bekannt als Hundeführerschein.

Und der Hund? Für ihn gilt eine Chip-Pflicht. Oft muss er einen Wesenstest bestehen und möglicherweise greifen auch Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Es ist zudem möglich, dass für die Haltung des Tiers ein umzäuntes Grundstück verlangt wird. Auch eine Kastration des Tieres kann angeordnet werden.

Versicherung, Steuer etc.

In einigen Bundesländern ist die - generell für Hundebesitzer empfehlenswerte - Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Haltung eines Kampfhundes. Der Steuersatz für einen Listenhund liegt dabei in vielen Gemeinden deutlich über dem anderer Hunde.

Informieren Sie sich vor der Entscheidung für einen Kampfhund, welche konkreten Vorschriften und Anforderungen in Ihrem Bundesland bestehen. Übrigens: Seit 2001 ist jede Einfuhr von Kampfhunden strengstens verboten – hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

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