Dazu ein absolutes und klares Nein!
Doch zuerst einmal: Was zu Hause in den eigenen vier Wänden passiert, ist vom Jugendschutzgesetz nicht erfasst und wird den Eltern überlassen.
Doch das gilt nicht in der Öffentlichkeit!
Dort ist es den Jugendlichen nämlich grundsätzlich verboten zu rauchen, Elternerlaubnis hin oder her. Im Gegenteil: Sollten es die Eltern trotzdem erlauben, so würden diese eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro (!) geahndet werden kann...
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
JuSchG § 28, Abs. 5