Darf ich die Abkürzung über eine Tankstelle nehmen, um eine rote Ampel zu umfahren?

Du stehst an einer roten Ampel, hast es eilig – und da ist sie: Eine Tankstelle genau neben Dir. Die perfekte Gelegenheit, um schnell durchzufahren und die Ampel zu „umgehen“, oder? Aber ist das eigentlich erlaubt? Und droht eine Strafe, wenn Dich die Polizei erwischt? Hier erfährst Du die Antwort!

Foto von Tim Gouw auf Unsplash

Das Gute einmal vorweg: Es ist kein Rotlichtverstoß! Denn das Rotlicht gilt nur in einem Umkreis von 10 - 15 Metern.

Ist es erlaubt, eine Tankstelle als Abkürzung zu nutzen?

⚠️ Klare Antwort: Nein!

👉 Tankstellen sind private Flächen – sie dürfen nur zum Tanken, Einkaufen oder für eine berechtigte Nutzung befahren werden.
👉 Die Nutzung als „Schleichweg“ ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
👉 Wer eine rote Ampel über eine Tankstelle umgeht, begeht eine Ordnungswidrigkeit!

‼️ Achtung: Falls Du dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdest oder die Verkehrsregeln missachtest, kann es noch teurer werden!

🤓 Tipp: Falls die Ampel lange rot bleibt, lieber Geduld haben – sonst droht ein saftiges Bußgeld!

Welche Strafen drohen, wenn ich eine Tankstelle als Abkürzung nutze?

🥴 Das Umfahren einer roten Ampel über eine Tankstelle kann teuer werden!

Bußgeld: 10 €
❌ Falls Du andere gefährdest oder Vorfahrt missachtest, kann das Bußgeld auf bis zu 100 € und 1 Punkt in Flensburg steigen.
❌ Falls Du dabei sogar einen Unfall verursachst, kann es noch teurer werden – es droht ein Bußgeld von bis zu 145 € plus mögliche Schadensersatzansprüche!

‼️ Achtung: Falls ein Polizist Dich dabei erwischt, kann er Dich direkt anhalten – und Du hast keine Chance, der Strafe zu entgehen!

🤓 Tipp: Die Polizei kennt diesen Trick – viele Tankstellen werden an bekannten Ampelkreuzungen regelmäßig beobachtet!

Was sagen die Gerichte zu diesem Thema?

⚠️ Gerichtsurteile zeigen klar: Das ist verboten!

  • OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2002 (Az. 2 Ss OWi 1275/01): Wer eine Tankstelle nutzt, um eine rote Ampel zu umgehen, verstößt gegen die StVO.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2000 (Az. 5 Ss OWi 49/00): Eine Umfahrung über eine Tankstelle ist kein „Verkehrsfluss“, sondern eine „unzulässige Umgehung einer Verkehrsregel“.

‼️ Achtung: Falls Du erwischt wirst, gibt es keine Ausreden – die Rechtslage ist eindeutig!

🤓 Tipp: Falls eine Ampel sehr lange rot bleibt (z. B. defekt), solltest Du lieber nach einer legalen Alternative suchen, z. B. eine andere Route.

Gibt es Ausnahmen, in denen ich eine Tankstelle zum Abkürzen nutzen darf?

⚠️ Theoretisch ja – aber nur, wenn Du tatsächlich etwas auf der Tankstelle erledigst!

Wenn Du tankst, einkaufst oder Dein Auto prüfst, darfst Du die Tankstelle befahren.
Falls Du nach dem Tanken oder Einkaufen über eine andere Ausfahrt fährst, ist das erlaubt.

❌ Nicht erlaubt ist es jedoch, „zum Schein“ zu halten, um eine Kontrolle zu vermeiden.

‼️ Achtung: Falls die Polizei sieht, dass Du nur „so tust, als ob“ (z. B. kurz anhältst und dann direkt weiterfährst), kannst Du trotzdem bestraft werden!

Mein Fazit: Tankstellen sind keine Schleichwege!

🧐 Wer eine Tankstelle nutzt, um eine rote Ampel zu umgehen, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
🧐 Es droht ein Bußgeld von mindestens 10 €, bei Gefährdung oder Unfall noch mehr.
🧐 Die Polizei kennt diesen Trick und kontrolliert oft – also lieber Finger weg!

Falls Du unsicher bist, ob ein Bußgeld berechtigt ist, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen!

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Gerichtsurteile zur Nutzung von Tankstellen als Abkürzung

  • OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2002 (Az. 2 Ss OWi 1275/01): Rote Ampel über Tankstelle umfahren = Verstoß gegen die StVO.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2000 (Az. 5 Ss OWi 49/00): Umfahrung einer roten Ampel über Tankstellen ist eine unzulässige Abkürzung.
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