Nein, müssen Sie nicht.
Sie als Eltern haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen.
Das bedeutet:
Wenn Sie Ihrer volljährigen Tochter ein Zimmer im eigenen Haus anbieten, reicht das. Sie kann nicht von Ihnen verlangen, das Geld für ihre Miete aufzutreiben, nur weil sie Ihre neue Lebensgefährtin nicht leiden kann und ihre eigenen vier Wände will.
Daran ändert auch ein Streit, bei dem böse Worte fallen können, nichts. So ein Konflikt, der in den besten Familien vorkommt, macht es Ihrer Tochter noch lange nicht unzumutbar, zu Hause zu wohnen. Da müssten schon andere Vorfälle wie häusliche Gewalt ein Thema sein.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.01.2015, 2 UF 276/14
§ 1612 II BGB