Stell Dir vor, Du unterschreibst gemeinsam mit Deinem Partner einen Mietvertrag, ziehst aber nie in die Wohnung ein, weil die Beziehung kurz darauf vorbei ist – und Jahre später flattert Dir eine Rechnung eines Energieversorgers über 7.000 Euro ins Haus. Du sollst nun für sämtliche Strom- und Gaskosten haften, die der tatsächliche Bewohner - Dein Ex-Freund - im Laufe der Zeit verursacht hatte. Doch musst Du die Rechnung wirklich bezahlen?

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Nie dort gewohnt, aber trotzdem verantwortlich

Genau das war nämlich einer Frau aus Berlin passiert.  Denn wie viele andere frisch Verliebte hatte sie einen folgenschweren Fehler begangen: Die Frau hatte den Mietvertrag mit unterschrieben.

Der Grund, warum sie das getan hatte, war einfach: Da der Freund wohl noch nie sonderlich solvent war, verlangte der Vermieter aus Bonitätsgründen einen zweiten Mieter im Vertrag. 

Verliebt und naiv unterschrieb darauf die Frau ihrem Freund zuliebe. Doch kurz darauf trennten sich die beiden und der Exfreund zog alleine in die Wohnung ein.

7.000 Euro für nix

Die Frau hatte dann auch nichts mehr mit dem Mann zu tun und das Kapitel war für sie damit eigentlich abgeschlossen – bis sie Jahre später einen Brief vom Energieversorger bekam. Der Ex hatte seine Strom- und Gaskosten nicht gezahlt, und nun forderte das Unternehmen von ihr die volle Summe von 7.000 Euro ein.

Die Frau klagte – schließlich hatte sie nie dort gewohnt, nie Strom verbraucht und nie eine Rechnung gesehen.

Gericht: Wer unterschreibt, haftet!

Doch das Gericht entschied klar gegen sie: Sie muss die gesamten Schulden übernehmen.

Warum? Weil sie den Mietvertrag unterschrieben hatte, war sie juristisch Mitmieterin – mit allen Rechten, aber eben auch allen Pflichten. Und dazu gehört, dass sie für alle anfallenden Kosten in der Wohnung mitverantwortlich ist – selbst, wenn sie nie dort gewohnt hat.

Warum kann das passieren?

  • Mitmieter haften gemeinsam: Sobald mehrere Personen den Mietvertrag unterschreiben, haften sie als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Vermieter oder ein Versorger kann sich aussuchen, von wem er das Geld eintreibt.
  • Keine automatische Entlassung aus dem Vertrag: Auch nach einer Trennung bleibt die vertragliche Verpflichtung bestehen – es sei denn, der Vermieter entlässt eine Partei ausdrücklich aus dem Mietvertrag.
  • Vertragsbindung endet nicht mit dem Auszug: Wer mitunterschreibt, bleibt haftbar, selbst wenn er nie eingezogen ist oder längst ausgezogen ist.

Was kannst Du tun, um solche Fehler zu vermeiden?

  • Unterschreibe keinen Mietvertrag aus reiner Gefälligkeit!
  • Lass Dich bei einer Trennung offiziell aus dem Mietvertrag entlassen – und zwar schriftlich!
  • Kläre mit dem Energieversorger, dass Du nicht als Vertragspartner geführt wirst.
  • Bei finanziellen Streitigkeiten mit dem Ex: Ziehe rechtzeitig einen Anwalt hinzu oder wende Dich an den Mieterbund (www.mieterbund.de).

Mein Fazit

🧐 Ein unterschriebener Mietvertrag bedeutet Verantwortung – egal, ob man dort wohnt oder nicht. Wer einmal mit im Vertrag steht, kann für alle Kosten haftbar gemacht werden. In diesem Fall entschied das Gericht: Unterschrieben ist unterschrieben. Wenn Du also solche bösen Überraschungen vermeiden willst, solltest Du Dir gut überlegen, welche Verpflichtungen Du eingehst und im Zweifel einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten!😊

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Gerichtsurteil zum Thema:

  • Bundesgerichtshof Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2014, Az. VIII ZR 313/13
  • §§ 535 ff., 611 ff. BGB – Pflichten aus dem Mietverhältnis
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