John B.: "Ich hatte einen Autounfall und wurde dabei verletzt. Das Problem ist, dass ich davor einen Joint geraucht hatte und man im Krankenhaus Cannabisrückstände bei mir im Blut gefunden hat. Jetzt will mir meine gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld kürzen. Darf sie das?"

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Ja, das darf sie. Und nicht nur das.

Ihre Krankenkasse kann und wird nach einem Unfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Ihnen nicht nur das Krankengeld kürzen, sondern von Ihnen zusätzlich eine finanzielle Beteiligung an den angefallenen Behandlungskosten verlangen. Damit holen sich die Kassen einen Teil der Kosten zurück, die angefallen sind, da sie durch Ihren Drogen- oder Alkoholkonsum eine „vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung“ begangen haben. Und das kann teuer werden. In einem Fall bekam die Krankenkasse 20 % der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds vom Versicherten zurück. Und wenn Sie Pech haben, kann Ihnen die Kasse das Krankengeld sogar ganz für die Dauer Ihrer Krankheit versagen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:der Leitsatz

SG Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2010 (S 4 KR 38/08)

Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden § 52 SGB V

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