Kündigung ohne Begründung – geht das?
✅ Ja, in den meisten Fällen brauchst Du als Arbeitgeber KEINE Begründung für eine Kündigung.
Das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) greift erst, wenn:
☞ Der Mitarbeiter länger als sechs Monate im Betrieb ist.
☞ Der Betrieb mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter hat.
⚠️ Das bedeutet:
➡ In kleinen Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter) oder in der Probezeit kannst Du ohne Begründung kündigen!
➡ In größeren Unternehmen brauchst Du eine Begründung – aber nur, wenn der Mitarbeiter sie verlangt oder vor Gericht klagt.
🤓 Tipp: Auch wenn Du keine Begründung brauchst, solltest Du gut dokumentieren, warum Du kündigst – falls es später Streit gibt!
Wann MUSS ich eine Kündigung begründen?
‼️ In diesen Fällen brauchst Du eine Begründung:
☞ Wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht: Manche Verträge enthalten eine Klausel, dass eine Begründung notwendig ist.
☞ Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung: Nach § 626 BGB musst Du einen wichtigen Grund haben, z. B. Diebstahl oder grobe Pflichtverletzung.
☞ Bei der Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit: Hier gilt § 22 BBiG – eine Kündigung muss begründet sein.
✔☞bestimmten Kündigungen im Mutterschutz oder Schwerbehindertenschutz.
💡🤓rechtlich sicher formuliert sein – am besten mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Welche Kündigungsgründe gibt es?
Wenn Du eine Begründung brauchst, muss sie einem der drei gesetzlichen Kündigungsarten entsprechen:
1️⃣ Betriebsbedingte Kündigung – z. B. bei Stellenabbau, wirtschaftlichen Problemen oder Umstrukturierung.
2️⃣ Verhaltensbedingte Kündigung – wenn der Mitarbeiter wiederholt gegen Regeln verstößt (z. B. ständiges Zuspätkommen oder Arbeitsverweigerung).
3️⃣ Personenbedingte Kündigung – wenn der Mitarbeiter dauerhaft nicht mehr arbeiten kann (z. B. wegen schwerer Krankheit).
‼️ Achtung!
Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Bei Streit kann ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Begründung angemessen war.
🤓 Tipp: Falls Du einen Mitarbeiter kündigen willst, aber unsicher bist, hilft eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden, indem Du die Gründe rechtlich absicherst.
🤓 Tipp: Falls der Mitarbeiter eine Begründung verlangt, solltest Du die Kündigung juristisch absichern – denn eine falsche Formulierung kann zu einer Kündigungsschutzklage führen!
Mein Fazit: Kündigung oft ohne Begründung möglich, aber mit Risiken!
🧐 In kleinen Betrieben und in der Probezeit brauchst Du keine Begründung.
🧐 Bei Kündigungen mit besonderem Schutz (Mutterschutz, Schwerbehinderung, öffentlicher Dienst) MUSST Du eine Begründung angeben.
🧐 Falls die Kündigung begründet sein muss, solltest Du sie rechtlich absichern, um eine Klage zu vermeiden.
Falls Du unsicher bist, hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, damit die Kündigung rechtssicher bleibt!😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zur Kündigungsbegründung
- BAG, Urteil vom 12. Februar 2015 (Az. 2 AZR 955/13): Kündigungsgründe müssen nachvollziehbar und belegbar sein, sonst kann eine Kündigung unwirksam sein.
- LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2017 (Az. 15 Sa 1997/16): Auch in Kleinbetrieben kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie willkürlich erscheint.