Habe ich einen Anspruch darauf, vorübergehend nur in Teilzeit zu arbeiten?

Du möchtest eine Zeit lang weniger arbeiten, weil Du Dich um Deine Familie kümmern musst, eine Weiterbildung planst oder einfach eine bessere Work-Life-Balance suchst? Aber kannst Du einfach verlangen, dass Dein Chef Dich vorübergehend in Teilzeit arbeiten lässt? Hier erfährst Du, ob Du einen rechtlichen Anspruch auf zeitweise Teilzeit hast – und was Du beachten musst!

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Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du von Deinem Arbeitgeber verlangen, dass Du vorübergehend in Teilzeit arbeitest. Das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch:
👍 Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
👍 Dein Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter.
👍 Du hast Deinen Antrag schriftlich gestellt – und zwar mindestens drei Monate vorher.

‼️ Achtung:
➡ Falls Dein Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – aber Du kannst trotzdem versuchen, eine Vereinbarung zu treffen!
➡ Falls Dein Arbeitgeber betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitvereinbarung hat, kann er Deinen Antrag ablehnen.

🤓 Tipp: Stelle Deinen Antrag möglichst früh – Dein Chef muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Start antworten. Falls er das nicht tut, gilt Dein Antrag als genehmigt!

Wie lange kann ich vorübergehend in Teilzeit arbeiten?

Seit 2019 gibt es das Recht auf "Brückenteilzeit" nach § 9a TzBfG:

✅ Du kannst zwischen 1 und 5 Jahren in Teilzeit arbeiten.
✅ Danach hast Du ein Recht darauf, wieder in Vollzeit zurückzukehren.
✅ Dein Arbeitgeber darf Deinen Antrag nur mit guten Gründen ablehnen.

‼️ Achtung: Falls Dein Arbeitgeber nicht mehr als 200 Mitarbeiter hat, gibt es eine Sperrklausel – dann kann er Teilzeitanträge ablehnen, wenn schon zu viele andere Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten.

🤓 Tipp: Falls Du nach der Brückenteilzeit wieder weniger arbeiten möchtest, kannst Du erst nach einem Jahrerneut einen Antrag stellen.

Kann mein Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass betrieblichen Gründe gegen Deine vorübergehende Teilzeit sprechen.

Mögliche Gründe für eine Ablehnung:
❌ Dein Teilzeitwunsch führt zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf.
❌ Kein Ersatz für Deine Arbeit – Dein Fehlen würde den Betrieb stark beeinträchtigen.
❌ Dein Arbeitgeber hat weniger als 45 Mitarbeiter (dann gibt es gar keinen Anspruch).

🤓 Tipp: Falls Dein Antrag abgelehnt wird, kannst Du Dich rechtlich beraten lassen – manchmal lohnt sich eine Klage!

Wie stelle ich einen Antrag auf vorübergehende Teilzeit?

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💡 Tipp: Dein Chef muss Dir spätestens einen Monat vorher eine Antwort geben – wenn nicht, gilt Dein Antrag automatisch als genehmigt!

Mein Fazit: Temporäre Teilzeit ist möglich – aber nicht immer garantiert!

🧐 Hast Du mehr als 6 Monate im Unternehmen gearbeitet und gibt es mehr als 45 Mitarbeiter? Dann hast Du ein Recht auf Teilzeit!
🧐 Die Dauer kann zwischen 1 und 5 Jahren liegen – danach hast Du ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit.
🧐 Falls der Arbeitgeber ablehnt, muss er betriebliche Gründe nachweisen.

Falls es Probleme gibt, hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter!😊

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Gerichtsurteile zur befristeten Teilzeit

  • BAG, Urteil vom 19. Juni 2018 (Az. 7 AZR 347/17): Arbeitgeber müssen einen Antrag auf Teilzeit innerhalb der gesetzlichen Frist beantworten – sonst gilt er als genehmigt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2020 (Az. 5 Sa 1467/19): Teilzeitanträge dürfen nicht ohne nachvollziehbare betriebliche Gründe abgelehnt werden.
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