Lena B.: „Mein Mann und ich haben ein teures Hotel in der Türkei gebucht. Dass das Hotel nur Besuchern ab 18 Jahren offen steht, war ausschlaggebend für unsere Wahl. Wir haben beide einen stressigen und nervenaufreibenden Beruf, sodass uns unser Urlaub heilig ist. Als wir jedoch ankamen, teilte uns das Hotel mit, es seien nun auch Gäste unter 18 Jahren anwesend. Da wir aber so schnell kein gleichwertiges Hotel mehr angeboten bekommen haben, blieben wir bei der Buchung. Wie befürchtet waren dann mindestens 20 Kinder da und der Urlaub war wenig erholsam. Können wir unser Geld zurückverlangen? Minderung wegen Baulärm im Urlaub kann man doch auch einklagen.“

Kinder-Pool _pexels

Kinderlärm ist kein Bau-Lärm

Falls Sie diese Forderung wirklich durchziehen wollen:

Bei Bau-Lärm gestattet die Rechtsprechung 10-50% vom Preis, Kinderlärm ist aber sicher nicht mit den Geräuschen eines Presslufthammers zu vergleichen.

Weil das Hotel mit "kinderfrei" geworben hat:

Eine Preiserstattung von ca. 10 % ist deshalb sicherlich angemessen, mehr werden Sie wahrscheinlich nicht bekommen.  Dazu kommt, dass auch Gäste ab 18 Jahren nicht ganz geräuschfrei sind...

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Hannover Urt. v. 11.07.2014, 558 C 2900/14

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