Kinderlärm ist kein Bau-Lärm
Falls Sie diese Forderung wirklich durchziehen wollen:
Bei Bau-Lärm gestattet die Rechtsprechung 10-50% vom Preis, Kinderlärm ist aber sicher nicht mit den Geräuschen eines Presslufthammers zu vergleichen.
Weil das Hotel mit "kinderfrei" geworben hat:
Eine Preiserstattung von ca. 10 % ist deshalb sicherlich angemessen, mehr werden Sie wahrscheinlich nicht bekommen. Dazu kommt, dass auch Gäste ab 18 Jahren nicht ganz geräuschfrei sind...
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Hannover Urt. v. 11.07.2014, 558 C 2900/14