Andi S.: "Letzten Samstag nahm mir auf dem Aldi-Parkplatz eine Frau in ihrem Auto die Vorfahrt und fuhr in meinen Wagen hinein. Sie behauptet jetzt, ich sei auch Schuld an dem Unfall, da auf einem Parkplatz angeblich die „rechts vor links“ Regel nicht gilt. Stimmt das?"

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Ja, die Fahrerin hat recht. Auf einem Kundenparkplatz gibt es tatsächlich keine „rechts vor links“ Vorfahrtsregel, sondern es gilt nach §1 StVO das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Das heißt, dass Sie und alle anderen auf einem Parkplatz so langsam fahren müssen, dass Sie jederzeit stoppen können. Sollte es dann doch einmal zu einem Unfall kommen, muss die Schadensumme geteilt werden.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Amtsgericht München, 343 C 28802/06

§1 StVO 

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