Ja, die Fahrerin hat recht. Auf einem Kundenparkplatz gibt es tatsächlich keine „rechts vor links“ Vorfahrtsregel, sondern es gilt nach §1 StVO das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Das heißt, dass Sie und alle anderen auf einem Parkplatz so langsam fahren müssen, dass Sie jederzeit stoppen können. Sollte es dann doch einmal zu einem Unfall kommen, muss die Schadensumme geteilt werden.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht München, 343 C 28802/06
§1 StVO