Leano O.: "Ich würde gerne einige meiner Versicherungen kündigen. Stimmt es, dass ich das immer nur zum Jahreswechsel machen kann?"

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Nein, das stimmt nicht.

Auch wenn Ihnen zum Beispiel die Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen etwas anderes erzählen wollen: Diese können Sie kündigen, wann immer Sie wollen, also sofort und ohne Fristen einhalten zu müssen!

Ähnlich sieht es auch bei Ihrer Kfz-Versicherung aus, dort haben Sie ebenfalls immer eine Kündigungsfrist von einem Monat, falls:

→ die Versicherung einen Schaden reguliert, 

→ Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen und Sie sich ein neues anschaffen ,

→ Ihre Versicherung die Beiträge erhöht.

Und eine Privathaftpflichtpolice können Sie sogar bereits kündigen, wenn Sie eine Schadensmeldung zur Prüfung einreichen.

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