Nein, das stimmt nicht.
Auch wenn Ihnen zum Beispiel die Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen etwas anderes erzählen wollen: Diese können Sie kündigen, wann immer Sie wollen, also sofort und ohne Fristen einhalten zu müssen!
Ähnlich sieht es auch bei Ihrer Kfz-Versicherung aus, dort haben Sie ebenfalls immer eine Kündigungsfrist von einem Monat, falls:
→ die Versicherung einen Schaden reguliert,
→ Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen und Sie sich ein neues anschaffen ,
→ Ihre Versicherung die Beiträge erhöht.
Und eine Privathaftpflichtpolice können Sie sogar bereits kündigen, wenn Sie eine Schadensmeldung zur Prüfung einreichen.