Leano O.: "Ich würde gerne einige meiner Versicherungen kündigen. Stimmt es, dass ich das immer nur zum Jahreswechsel machen kann?"

Auto-weiß-Einfahrt_unsplash

Nein, das stimmt nicht.

Auch wenn Ihnen zum Beispiel die Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen etwas anderes erzählen wollen: Diese können Sie kündigen, wann immer Sie wollen, also sofort und ohne Fristen einhalten zu müssen!

Ähnlich sieht es auch bei Ihrer Kfz-Versicherung aus, dort haben Sie ebenfalls immer eine Kündigungsfrist von einem Monat, falls:

→ die Versicherung einen Schaden reguliert, 

→ Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen und Sie sich ein neues anschaffen ,

→ Ihre Versicherung die Beiträge erhöht.

Und eine Privathaftpflichtpolice können Sie sogar bereits kündigen, wenn Sie eine Schadensmeldung zur Prüfung einreichen.

Info Lenßen

Chatte kostenlos mit meinem

DIGITALEN ZWILLING

Ich helfe Dir zu Deinem Recht

Frag den Lenßen Logo
Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: