Ist Schwarzfahren eine Straftat?
Ja! Schwarzfahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Laut § 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“) machst Du Dich strafbar, wenn Du absichtlich ohne gültiges Ticket öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Das bedeutet:
✔ Du kannst eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
✔ Wiederholungstäter werden besonders streng bestraft.
✔ Auch das „Mitfahren ohne Absicht zu zahlen“ kann als Schwarzfahren gelten.
Welche Strafen drohen?
Beim ersten Mal:
⚠️ Erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens 60 €)
⚠️ Möglicherweise ein Strafverfahren mit Geldstrafe
Bei Wiederholungstätern:
🚨 Höhere Geldstrafen
🚨 Vorstrafe im Führungszeugnis
🚨 Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr möglich!
🤓 Tipp: Falls Du aus finanziellen Gründen kein Ticket kaufen kannst, informiere Dich über Sozialtickets oder Härtefallregelungen in Deiner Stadt.
Kann ich wirklich ins Gefängnis kommen?
Ja, aber das passiert meistens nur in bestimmten Fällen:
Typische Gründe für eine Haftstrafe:
❌ Mehrfaches Schwarzfahren trotz Strafen
❌ Nicht bezahlte Geldstrafen
❌ Gerichtlicher Zahlungsbefehl wird ignoriert
Beispiel: Eine Frau wurde 14-mal beim Schwarzfahren erwischt und ignorierte die Strafen. Das Amtsgericht Berlin verurteilte sie zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung! (Az. 281 Ds 1014 Js 164/19)
Was tun, wenn ich erwischt wurde?
1️⃣ Nicht flüchten oder lügen! Bleibe ruhig und gib Deine Daten korrekt an.
2️⃣ Ticket sofort nachkaufen? Manche Verkehrsunternehmen bieten an, das Ticket nachträglich zu kaufen, um das Bußgeld zu reduzieren.
3️⃣ Falls eine Anzeige droht: Lass Dich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten.
4️⃣ Sozialleistungen? Falls Du kein Ticket leisten kannst, informiere Dich über Sozialtickets!
Was passiert, wenn Kinder oder Jugendliche schwarzfahren?
- Kinder unter 14 Jahren können weder strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt werden, da sie nicht schuldfähig sind. Das bedeutet, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird. Auch kann das Verkehrsunternehmen von den Kindern oder den Eltern KEIN erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens 60 €) verlangen. Denn Eltern haften nicht für ihre Kinder!
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können zwar strafrechtlich belangt werden. In den meisten Fällen wird das Verfahren aber eingestellt oder es gibt erzieherische Maßnahmen, wie Sozialstunden oder ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe. Und auch hier darf das Verkehrsunternehmen von den Kindern oder Eltern KEIN erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen!!!
- Jugendliche ab 18 Jahren gelten voll strafmündig und werden genauso behandelt wie Erwachsene.
🤓 Nützliche Links:
Mein Fazit: Schwarzfahren kann richtig gefährlich werden!
🧐 Auch wenn es harmlos wirkt – Schwarzfahren ist eine Straftat! Eine Geldstrafe ist wahrscheinlich, aber bei Wiederholung kann es sogar Gefängnis geben. Falls Du kein Ticket zahlen kannst, informiere Dich über Sozialtickets oder Härtefallregelungen. Im Zweifel hilft ein Fachanwalt für Strafrecht!
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Gerichtsurteile zum Thema
- AG Berlin, Urteil vom 6. Februar 2019 (Az. 281 Ds 1014 Js 164/19): Mehrfaches Schwarzfahren führte zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung.
- LG Hannover, Urteil vom 12. Mai 2021 (Az. 27 Ns 119/20): Wiederholungstäter erhielt Haftstrafe nach zehn Schwarzfahrten.