Wer zahlt die Reisekosten zu einer Beerdigung?

Dein alter Onkel ist gestorben und Du möchtest gerne bei seiner Beerdigung dabei sein. Doch die Anreise ist teuer – Zugtickets, Spritkosten oder sogar ein Flug. Vielleicht fragst Du Dich: Muss ich das wirklich selbst zahlen oder kann die Erbengemeinschaft die Kosten übernehmen? Gerade wenn es um Geld geht, kann es schnell zu Streit kommen. Plötzlich wollen alle erben, aber keiner mehr zahlen. Hier erfährst Du, wer in der Pflicht steht und welche Möglichkeiten Du hast!

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Gehören Reisekosten zur Beerdigungspflicht?

Vielleicht hoffst Du, dass Deine Anreisekosten zur Beerdigung vom Erbe gedeckt werden – schließlich sind Beerdigungskosten sogenannte "Nachlassverbindlichkeiten". Doch leider ist das nicht so einfach. 

Was müssen Erben bezahlen?

Die Kosten der Beerdigung – also die eigentliche Bestattung, Grabstein, Friedhofsgebühren etc. – sind tatsächlich durch die Erbengemeinschaft zu tragen.

Nicht enthalten sind jedoch:
❌ Die Anreisekosten von Angehörigen zur Beerdigung
❌ Hotelkosten oder andere Übernachtungskosten
❌ Verpflegungskosten während der Anreise

Diese Kosten müssen die Reisenden normalerweise selbst tragen.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn Du nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben möchtest, gibt es ein paar Möglichkeiten, wie Du sie doch erstattet bekommen kannst:

✅ Wenn die Beerdigungskosten aus dem Nachlass gezahlt werden und sich alle Erben einig sind, können die Reisekosten mit übernommen werden.
✅ Wenn eine testamentarische Verfügung des Erblassers vorliegt, die die Übernahme der Reisekosten regelt.
✅ Falls der Verstorbene zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung hatte, die auch Reisekosten umfasst.

Was tun, wenn Uneinigkeit besteht?

Wenn Du und andere Erben Euch nicht einig seid, ob die Reisekosten übernommen werden sollten, gibt es mehrere Wege, wie Du vorgehen kannst:

🔹 Individuelle Absprachen treffen: Falls einige Erben darauf bestehen, dass Reisekosten nicht übernommen werden, kann jeder individuell entscheiden, ob er sich daran beteiligt.
🔹 Überprüfung durch das Nachlassgericht: Falls es Streit gibt, kann das Nachlassgericht helfen, eine Einigung zu finden – dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen testamentarische Regelungen bestehen.
🔹 Notfalls Klärung durch einen Fachanwalt für Erbrecht: Falls eine Lösung nicht gefunden wird, kann ein Anwalt helfen, die Ansprüche zu prüfen und mögliche Wege aufzuzeigen.

Mein Fazit: Reisekosten sind Privatsache – aber es gibt Lösungen!

🧐Am Ende läuft es darauf hinaus: In den meisten Fällen musst Du die Reisekosten zur Beerdigung selbst tragen. Doch wenn sich die Erbengemeinschaft einig ist oder der Verstorbene eine Regelung im Testament getroffen hat, kann der Nachlass die Kosten übernehmen. Falls Uneinigkeit herrscht, kann ein Gespräch mit den Miterben helfen – oder ein Fachanwalt für Erbrecht, falls es wirklich kompliziert wird. Falls Du unsicher bist, was Dir zusteht, solltest Du Dich beraten lassen!

Hier findest Du einen Fachanwalt für Erbrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zur Übernahme von Reisekosten aus dem Nachlass

  • BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 (Az. IV ZR 277/11): Reisekosten zur Beerdigung sind keine Nachlassverbindlichkeiten und müssen privat getragen werden.
  • OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2017 (Az. 10 U 42/16): Eine testamentarische Anordnung zur Kostenübernahme durch den Nachlass ist bindend.
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