Kündigung wegen Eigenbedarf – was musst ich meinem Mieter alles offenlegen?

Du möchtest Deine vermietete Wohnung künftig selbst nutzen – oder jemand aus Deiner Familie braucht ein neues Zuhause?
Dann darfst Du dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen.
Aber: Das geht nicht einfach mit einem kurzen Zettel – Du musst dem Mieter genau erklärenwer einziehen soll, warum und wann.

Denn sonst kann es sein, dass die Kündigung rechtlich unwirksam ist – und Du am Ende weiter vermieten musst.

Hier liest Du, was Du dem Mieter offenlegen musst, damit Deine Eigenbedarfskündigung wirksam ist – und worauf Du achten solltest.

Foto von Valeria V auf Unsplash

Was ist Eigenbedarf überhaupt?

Eigenbedarf bedeutet: Du willst die Wohnung für Dich selbst oder für einen nahen Angehörigen nutzen.

✅ Das können z. B. sein:

  • Deine Kinder
  • Deine Eltern oder Großeltern
  • Geschwister
  • Enkelkinder
  • Schwiegerkinder
  • Pflegebedürftige, die Du persönlich betreust (in Ausnahmefällen auch Lebenspartner oder Pflegepersonal)

⚠️ Geregelt ist das in § 573 BGB – dort steht: Der Vermieter darf kündigen, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ hat.

Was musst Du alles in der Kündigung offenlegen?

Damit Deine Kündigung wirksam ist, musst Du dem Mieter konkret erklären, warum Du die Wohnung brauchst:

❗️ Diese Angaben sind Pflicht:

  1. Wer genau einziehen soll
    • Name, Alter, Verhältnis zu Dir (z. B. „meine Tochter Lisa, 24 Jahre“)
  2. Warum genau diese Wohnung gebraucht wird
    • z. B. Nähe zur Arbeit, Barrierefreiheit, familiäre Gründe
    • Wenn Du mehrere Wohnungen besitzt: Warum keine andere?
  3. Zu welchem Zweck die Wohnung gebraucht wird
    • Hauptwohnsitz, Studiumsplatz, Trennung, Familienzuwachs, Pflegefall usw.
  4. Ab wann der Bedarf besteht
    • Genaue Angabe des Einzugszeitpunkts („ab 01.12.2025“)
  5. Deine Unterschrift
    • Bei mehreren Eigentümern: alle müssen unterschreiben!

🤓 Tipp: Je konkreter und nachvollziehbarer Deine Begründung, desto geringer ist die Gefahr, dass das Gericht sie später als vorgeschoben oder unklar ansieht.

Was solltest Du noch freiwillig beifügen?

Das Gesetz verlangt keine Beweise – aber Du stärkst Deine Position, wenn Du z. B. Folgendes dazulegst:

👍 Schreiben des Angehörigen, der einziehen möchte

👍 ärztliche Bescheinigung (bei Pflegebedarf)

👍 Erklärung, warum keine andere Wohnung geeignet ist

👍 Nachweise über Arbeitsort, Studium, Trennung, Umzug etc.

Denn wenn Dein Mieter die Kündigung anfechtet oder Widerspruch einlegt, bist Du mit solchen Unterlagen auf der sicheren Seite.

Was Du auf keinen Fall tun solltest!

❌ Pauschale Begründungen wie „für Familienangehörige“ – das reicht nicht!

❌ Versteckte oder vorgeschobene Eigenbedarfskündigung, nur um neu zu vermieten

❌ Kein Einzugsdatum nennen oder keine Person benennen

❌ Falsche Angaben machen – das kann Dich am Ende viel Geld kosten

‼️ Wichtig: Wenn Dein Eigenbedarf nicht ernsthaft besteht oder nie umgesetzt wird, kann der Mieter später Schadensersatz verlangen (z. B. Umzugskosten, Makler, höhere Miete).

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Mit unserem kostenlosen Musterbrief kannst Du eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung erstellen und Deinem Mieter fristgerecht mitteilen, dass Du die Wohnung für Dich oder Deine Familie benötigst.

Mein Fazit: Nur wer ehrlich und konkret ist, kündigt wirksam

🧐 Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf musst Du dem Mieter ganz genau mitteilen:

  • Wer einzieht
  • Warum
  • Wozu
  • Ab wann
  • Und warum es keine andere Lösung gibt

🧐 Ohne diese Angaben ist die Kündigung oft unwirksam.
Wenn Du unsicher bist, solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen – besonders, wenn Du mit Widerspruch oder Klage rechnest.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • BGH, Urteil vom 30.04.2014 (Az. VIII ZR 284/13):
    Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Vermieter die Eigenbedarfsperson nicht konkret benennt oder das Nutzungsinteresse unklar bleibt.
  • LG Berlin, Urteil vom 29.05.2015 (Az. 65 S 504/14):
    Allgemeine Angaben wie „für ein Familienmitglied“ reichen nicht – die Kündigung ist dann formell unwirksam.
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