Das kann tatsächlich sein!
Ein Adoptionsverfahren erfordert nämlich prinzipiell die Zustimmung beider Elternteile. Ist der Vater anonym, weil die Spende z.B. von einer Samenbank kam, brauchen Sie keine Zustimmung. Ist der Samenspender jedoch als biologischer Vater bekannt, weil er z.B. ein Freund von Ihnen gewesen ist, müssen Sie seine Zustimmung einholen!
Beugen Sie vor!
Wer also keine „genetische Überraschung“ riskieren will, stellt am besten bereits im Vorfeld sicher, dass der Mann, der seine Gene spendet, sich später nicht gegen eine Adoption stellt.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Beschl. v. 18.02.2015, Az. XII ZB 473/13