Familie, Ehe & Scheidung

Nach künstlicher Befruchtung: Hat damaliger Samenspender Mitspracherecht bei Adoption des Kindes?

Anna F.: „Dank einer künstlichen Befruchtung habe ich ein Kind bekommen, da das für mich als Homosexuelle der einzige Weg war. Nun möchte meine Ehefrau als Mutter ein fester Bestandteil im Lebens meines Kindes werden und es deshalb adoptieren. Müssen wir dafür tatsächlich die Zustimmung des Samenspenders einholen?“

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Das kann tatsächlich sein!

Ein Adoptionsverfahren erfordert nämlich prinzipiell die Zustimmung beider Elternteile. Ist der Vater anonym, weil die Spende z.B. von einer Samenbank kam, brauchen Sie keine Zustimmung. Ist der Samenspender jedoch als biologischer Vater bekannt, weil er z.B. ein Freund von Ihnen gewesen ist, müssen Sie seine Zustimmung einholen!

Beugen Sie vor!

Wer also keine „genetische Überraschung“ riskieren will, stellt am besten bereits im Vorfeld sicher, dass der Mann, der seine Gene spendet, sich später nicht gegen eine Adoption stellt.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

BGH Beschl. v. 18.02.2015, Az. XII ZB 473/13

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