Familie, Ehe & Scheidung

Besuchsverbot des Vaters auf der Intensivstation: Darf die Ex-Frau den Besuch beim schwerkranken Kind verbieten?

Benno H.: „Der Sohn eines Freundes hatte einen schweren Verkehrsunfall und liegt momentan auf der Intensivstation. Keiner weiß, ob er durchkommt. Nun hat seine Ex-Frau, zu der das Verhältnis nicht besonders gut ist, dem Krankenhaus verboten, meinen Freund zu seinem Sohn zu lassen oder ihm irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Sie hat zwar eine General- und Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsfürsorge des Sohnes, aber darf sie das wirklich allein bestimmen? Kann man dem Vater nicht helfen, dass er zu seinem Kind kommt?“

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Doch, das kann man!

Grundsätzlich hat die Frau zwar durch die Vollmacht tatsächlich das Recht zu bestimmen, wer den Sohn besucht, solange er das nicht selbst entscheiden kann. Im Zweifel hat aber der „mutmaßliche Wille“ des Sohnes immer noch Priorität.

Das heißt, wenn Ihr Freund sonst ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn hatte, muss man davon ausgehen, dass das Kind seinen Vater in einer so schrecklichen Situation sehen will. Und genau dieser "mutmaßliche Wille" geht dem Willen der Ex-Frau vor.

Was tun?

Raten Sie also Ihrem Freund, er solle möglichst sofort einen Anwalt aufsuchen und dieser kann dann im Zweifel mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung ein Besuchsrecht gegen die Ex-Frau durchsetzen. Beziehungsprobleme dürfen schließlich niemals auf dem Rücken von Kinder ausgetragen werden!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Ellwangen Beschl. v. 16.05.2014, 2 C 221/14

§ 1004 BGB i. V. m. Art. 6 GG

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