Grundsätzliches: Wie funktioniert die Ausschlagung eines Erbes?
Wenn jemand stirbt, trittst Du automatisch die Erbfolge an – es sei denn, Du schlägst das Erbe fristgerecht aus.
❗️ Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls (§ 1944 BGB).
❗️ Die Ausschlagung erfolgt formell beim Nachlassgericht oder notariell.
❗️ Sobald das erledigt ist, bist Du raus – endgültig.
🥴 Aber was ist, wenn Du Dich geirrt hast?
Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?
Nur über einen ganz bestimmten Weg: Du musst die Ausschlagung anfechten.
⚠️ Voraussetzungen:
✅ Du hast Dich geirrt oder
✅ Du wurdest getäuscht oder
✅ Du warst nicht über das tatsächliche Vermögen informiert
🤔 Beispiele für zulässige Anfechtungsgründe:
- Du dachtest, der Nachlass sei überschuldet – aber das war falsch
- Ein Erbe wurde Dir verschwiegen oder war nicht bekannt
- Du hast eine Testamentsklausel missverstanden
- Du hast in dem Moment gedacht, Du wärst gar nicht Erbe
Bis wann kann ich die Ausschlagung anfechten?
Du hast dafür nur 6 Wochen Zeit – aber diesmal ab dem Zeitpunkt, an dem Du vom Irrtum erfahren hast.
🤓 Beispiel:
Du hast das Erbe am 1. März ausgeschlagen. Am 20. April erfährst Du, dass doch ein Sparbuch mit 40.000 € vorhanden ist.
Dann hast Du bis zum 1. Juni Zeit, die Anfechtung zu erklären.
❗️ Wichtig: Die Frist läuft ab dem Moment, wo Du von der neuen Information erfahren hast – nicht ab dem Todestag!
Wie funktioniert die Anfechtung?
👉 Die Anfechtung muss schriftlich beim Nachlassgericht erklärt werden
👉 Du brauchst eine Begründung (z. B. Irrtum über Vermögenslage)
👉 Oft brauchst Du zusätzlich einen Nachweis (z. B. Kontoauszug, Testament, Schreiben der Bank)
🤓 Tipp: Lass Dich dabei von einem Fachanwalt für Erbrecht unterstützen – die Anforderungen sind hoch, und eine falsche Begründung kann alles kippen.
Mein Fazit: Einmal ausgeschlagen heißt meist: vorbei – aber nicht immer!
🧐 Die Ausschlagung ist bindend – aber bei Irrtum oder Täuschung kannst Du sie anfechten.
🧐 Du hast dafür 6 Wochen Zeit ab dem Tag, an dem Du vom Irrtum erfahren hast.
🧐 Du musst einen konkreten Grund und Nachweise liefern.
Wenn Du unsicher bist: Sofort mit einem Fachanwalt für Erbrecht sprechen!😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Erbrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zum Thema
- OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2017 (Az. 10 W 86/17):
Eine Ausschlagung kann angefochten werden, wenn der Erbe sich über den Wert des Nachlasses geirrt hat. - BGH, Urteil vom 21.06.1989 (Az. IVa ZR 244/87):
Ein Irrtum über die Erbschaft kann grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen, wenn er entscheidend war.