Plötzlich ist doch Geld da – kann ich ein bereits ausgeschlagenes Erbe zurückfordern?

Du hast ein Erbe ausgeschlagen, weil Du dachtest: „Da ist eh nichts zu holen – nur Schulden!“
Doch jetzt stellt sich heraus: Es gibt doch Vermögen. Ein Konto, eine Lebensversicherung, ein Grundstück…

Jetzt fragst Du Dich:
„Kann ich meine Entscheidung rückgängig machen und das Erbe doch noch annehmen?“

Die kurze Antwort: Nur in sehr engen Ausnahmefällen – aber es gibt einen rettenden Ausweg: den Antrag auf Anfechtung.

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Grundsätzliches: Wie funktioniert die Ausschlagung eines Erbes?

Wenn jemand stirbt, trittst Du automatisch die Erbfolge an – es sei denn, Du schlägst das Erbe fristgerecht aus.

❗️ Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls (§ 1944 BGB).
❗️ Die Ausschlagung erfolgt formell beim Nachlassgericht oder notariell.
❗️ Sobald das erledigt ist, bist Du raus – endgültig.

🥴 Aber was ist, wenn Du Dich geirrt hast?

Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?

Nur über einen ganz bestimmten Weg: Du musst die Ausschlagung anfechten.

⚠️ Voraussetzungen:

✅ Du hast Dich geirrt oder

✅ Du wurdest getäuscht oder

✅ Du warst nicht über das tatsächliche Vermögen informiert

🤔 Beispiele für zulässige Anfechtungsgründe:

  • Du dachtest, der Nachlass sei überschuldet – aber das war falsch
  • Ein Erbe wurde Dir verschwiegen oder war nicht bekannt
  • Du hast eine Testamentsklausel missverstanden
  • Du hast in dem Moment gedacht, Du wärst gar nicht Erbe

Bis wann kann ich die Ausschlagung anfechten?

Du hast dafür nur 6 Wochen Zeit – aber diesmal ab dem Zeitpunkt, an dem Du vom Irrtum erfahren hast.

🤓 Beispiel:
Du hast das Erbe am 1. März ausgeschlagen. Am 20. April erfährst Du, dass doch ein Sparbuch mit 40.000 € vorhanden ist.
Dann hast Du bis zum 1. Juni Zeit, die Anfechtung zu erklären.

❗️ Wichtig: Die Frist läuft ab dem Moment, wo Du von der neuen Information erfahren hast – nicht ab dem Todestag!

Wie funktioniert die Anfechtung?

👉 Die Anfechtung muss schriftlich beim Nachlassgericht erklärt werden

👉 Du brauchst eine Begründung (z. B. Irrtum über Vermögenslage)

👉 Oft brauchst Du zusätzlich einen Nachweis (z. B. Kontoauszug, Testament, Schreiben der Bank)

🤓 Tipp: Lass Dich dabei von einem Fachanwalt für Erbrecht unterstützen – die Anforderungen sind hoch, und eine falsche Begründung kann alles kippen.

Mein Fazit: Einmal ausgeschlagen heißt meist: vorbei – aber nicht immer!

🧐 Die Ausschlagung ist bindend – aber bei Irrtum oder Täuschung kannst Du sie anfechten.
🧐 Du hast dafür 6 Wochen Zeit ab dem Tag, an dem Du vom Irrtum erfahren hast.
🧐 Du musst einen konkreten Grund und Nachweise liefern.
Wenn Du unsicher bist: Sofort mit einem Fachanwalt für Erbrecht sprechen!😊

 Hier findest Du einen Fachanwalt für Erbrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2017 (Az. 10 W 86/17):
    Eine Ausschlagung kann angefochten werden, wenn der Erbe sich über den Wert des Nachlasses geirrt hat.
  • BGH, Urteil vom 21.06.1989 (Az. IVa ZR 244/87):
    Ein Irrtum über die Erbschaft kann grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen, wenn er entscheidend war.
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