Wenn der Erblasser stirbt, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam die Beerdigung, die Trauerfeier, den Grabschmuck und die Grabpflege bezahlen. Jedoch muss jeder Erbe für sich selber für Übernachtungs- und Reisekosten aufkommen, die durch die Beerdigung entstehen.
Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben
Falls Sie also Erbe sind, ist die Rechtslage ziemlich klar und Sie werden zahlen müssen. Sollten Sie allerdings lediglich Pflichtteilsberechtigter sein, sieht es jedoch anders aus: Ob Sie dann auch mitzahlen müssen, ist zum Teil umstritten und wird bei Gerichten unterschiedlich gehandhabt.