Der Anbau von Cannabis bei sich zu Hause ist eigentlich grundsätzlich verboten… ABER:

Cannabis-Anbau_unsplash

Viele Patienten leiden unter chronischen Schmerzen und sind auf den medizinisch notwendigen Konsum von Cannabis aus der Apotheke angewiesen. Doch das kann sehr schnell sehr teuer werden und die Krankenkasse bezahlt meist irgendwann nicht mehr.

Für diese Fälle kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau erteilen. Doch genau diese Genehmigung wurde fünf schmerzgeplagten Patienten verweigert. Drei von ihnen klagten deswegen vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Nur als Notlösung

Der Vorsitzende Richter erklärte darauf, dass der Cannabis-Eigenanbau „grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmegenehmigungen unter bestimmten Bedingungen „als Notlösung“ erteilt werden können“.

Kein offizielles Drogenlabor

Dabei dürfte aber das Bundesinstitut im Rahmen der Genehmigung auch strenge Auflagen erteilen, welche sicherstellen würden, dass der Zugriff von Dritten auf den Eigenanbau ausgeschlossen werden könnte. Falls aber die Wohnungssituation entsprechende Absicherungen zulassen würde und die Voraussetzungen gegeben wären, müsse die Genehmigung zum eigenen Anbau schließlich erteilt werden! 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Verwaltungsgericht Köln Urt. v. 22.07.2014 Az. 7 K 4447/11 (u.a.)

§ 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz

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