Wenn Sie den Schaden tatsächlich nur „leicht fahrlässig“ verursacht haben, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Unfallschaden ersetzen. Anders sieht es aber aus, wenn festgestellt wird, dass Sie den Schaden „schuldhaft“ verursacht haben. Dann tragen Sie die Kosten alleine.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG, 8 AZR 647/09