Sandro P.: „Ich wurde angeklagt, weil ich betrogen haben soll. Nun stellt sich heraus, dass der Staatsanwalt, der gegen mich ermittelt und mich angeklagt hat, mit der Richterin verheiratet ist, die mein Urteil fällen wird. Kann sie denn noch neutral und unparteiisch über meine Sache entscheiden? Schließlich sitzt ihr Ehemann auf der anderen Seite. Kann ich einen anderen Richter verlangen?“

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Ja, das können Sie.

Denn um eine gerechte Entscheidung fällen zu können, muss ein Richter neutral und unparteiisch sein. Allein die Befürchtung, dass der Richter nicht mehr unparteiisch ist und deshalb eine Entscheidung fällt, die von persönlichen Interessen beeinflusst wird, reicht aus, um ihn abzulehnen.

…was mein ist, ist Dein…

Aus diesem Grund ist Ihre Richterin, die mit dem beteiligten Staatsanwalt verheiratet ist, befangen. Denn man muss davon ausgehen, dass ein Ehepaar abends nach der Arbeit über den Beruf redet. In diesem Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Richterin von ihrem Mann beeinflussen lässt und nicht mehr neutral entscheiden wird. Eine solche Entscheidung ist dann anfechtbar. Sie können sich dagegen wehren und einen anderen Richter verlangen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Kehl Beschl. v. 15.04.2014,  Az. 5 OWi 304 Js 2546/14

§ 30 StPO

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