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Entsteht einem Mandanten ein Schaden z.B. durch eine Fehlberatung, Fristversäumung, unzureichende Rechtskenntnisse oder das Führen eines aussichtslosen Prozesses, haftet der Anwalt ihm gegenüber. Eingebettet ist dies v.a. in der Anwaltshaftung, im Anwaltlichen Berufsrecht und dem Anwaltsrecht.