Alle Artikel zum Rechtsgebiet Namensänderungsgesetz

Die Namensänderung setzt einen wichtigen Grund voraus. Die Wenigsten wissen jedoch, dass das Namensänderungsgesetz nach wie vor von Adolf Hitler unterzeichnet ist. Der § 7 zielte dabei insbesondere auf assimilierte Juden ab, die einen als typisch jüdisch geltenden Nachnamen abgelegt und sich nach nationalsozialistischer Ansicht damit getarnt hätten. Dieses Namensänderungsgesetz ist trotz ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach wie vor anwendbar.