Ja, das geht.
Sie bekommen Ihr Geld auf jeden Fall zurück. Der BGH hat nämlich entschieden, dass "TÜV neu" das Gleiche bedeutet wie „verkehrssicher“. Ein Fahrzeug, das am nächsten Tag wegen eines Motorschadens liegen bleibt, ist jedoch definitiv nicht verkehrssicher gewesen. Ob der Händler von dem Mangel wusste oder nicht, spielt tatsächlich keine Rolle. Auch müssen Sie ihm nicht erst die Möglichkeit geben, den Opel zu reparieren. Denn Ihr Vertrauen ist so sehr missbraucht, dass Sie sofort von dem Vertrag zurücktreten können. Das heißt, der Händler muss Ihnen den Kaupreis zurückerstatten.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Urt. v. 15.4.2015, VIII ZR 80/14