Nein, wehren Sie sich dagegen!
Denn als Betroffener steht Ihnen der vollwertige Schadensersatz zu. Und auch, wenn die Versicherung es zweifelsfrei versuchen und behaupten wird: Weder müssen Sie ein Angebot aus dem Internet akzeptieren, welches Ihnen die Versicherung eventuell vorlegt, noch müssen Sie Abschläge hinnehmen, weil Ihr Navi schon „gebraucht“ war und Sie nun ein neues bekommen!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Hannover (547 C 4343/09)