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Zugewinn: Wird eine Erbschaft oder Schenkung während der Ehe dazugerechnet?

Zugewinn und Zugewinnausgleich: Wird eine Erbschaft oder Schenkung, die während der Ehe einem der Eheleute zufällt, bei einer Scheidung zum Zugewinn dazugerechnet? Hat der Ex-Partner dann einen Anspruch darauf?

Was ist mit einer Schenkung oder Erbschaft, die ein Ehegatte während der Ehezeit macht. Partizipiert der andere Ehegatte im Falle einer Scheidung daran?

Machen wir einmal ein Beispiel:

Der Ehegatte bekommt von seinen Eltern nach der Eheschließung ein Grundstück geschenkt, oder er erbt es, das spielt keine Rolle. Dieses Grundstück ist 100.000 Euro wert. Nun lassen sich die beiden nach 30 Jahren scheiden. Und da ist die Frage, ob die Ehefrau einen Anspruch auf dieses Grundstück hat oder auf einen Teil dieses Grundstücks.

Nun, ist das Grundstück nach diesen 30 Jahren immer noch genauso viel wert wie zu Beginn der Ehe, nämlich die 100.000 Euro, dann hat die Ehefrau keinen Anspruch. Hat das Grundstück aber einen Wertzuwachs bekommen, das heißt, es ist zum Beispiel heute 300.000 Euro wert, dann hat die Ehefrau Anspruch auf die Hälfte dieses Wertzuwachses, nämlich auf 100.000 Euro, die Hälfte von 200.000 Euro Wertzuwachs.

Nun man kann sich eines merken:

Grundsätzlich verbleibt eine Schenkung oder eine Erbschaft, die ein Ehegatte während der Ehezeit gemacht oder bekommen hat, bei ihm, nur der Wertzuwachs, der ist ausgleichspflichtig im Falle einer Ehescheidung und im Falle, dass man keinen Ehevertrag hat. Denn nur dann kommt ja die Zugewinnausgleichsgemeinschaft zum tragen.

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