Ich bin gefragt worden, ob der, der eine Beerdigung bezahlen muss, immer der gleiche ist, der auch für die Beerdigung zuständig ist, das heißt dafür zuständig ist, dass der Tote zu Grabe getragen wird.
Und das ist er bestimmt nicht.
Das ist nicht einfach juristisch aufzuklären, aber man kann sich im Grunde genommen folgendes merken: Der, der die Beerdigungskosten zu tragen hat, das ist meist der Erbe. Nur dann, wenn er kein Geld hat, dann kommt für die Beerdigung im Zweifel der Staat auf.
Aber für die Beendigung, das heißt für die Bestattung, das heißt für die Bestattungspflicht, da können auch andere zuständig sein. Das kann nämlich die Ehefrau sein oder aber die Kinder oder aber die Eltern des Verstorbenen. Und die, die müssen ja nicht unbedingt Erbe sein. Die sind nämlich dann nicht Erbe, wenn im Testament etwas anderes drin entsteht und sie im Zweifel nur einen Pflichtteil bekommen haben.
Der Pflichtteilsberechtigte ist nämlich nicht für die Kostentragung der Beerdigung zuständig, aber er ist dafür zuständig, dass der Tote beerdigt wird, das heißt, hier fallen die Kostentragungspflicht und die Bestattungsverpflichtung auseinander.