„Wie oft muss ich als Mieter eigentlich meine Wohnung lüften?“
Das hat mich eine Userin gefragt.
Nun, die Antwort hängt von dem ab, was die Gerichte sagen und die fordern drei- bis viermal täglich.
Das bedeutet sogar für denjenigen, der berufstätig ist, dass er morgens, bevor er zur Arbeit geht, einmal lüften muss, dann gleich, wenn er nach Hause kommt, dann einmal am späten Abend und noch einmal, kurz bevor er zu Bett geht. Das ganze jeweils für drei bis fünf Minuten. Wenn er das nicht tut und die Wohnung bekommt Schimmel, ist er eventuell alleine schuld.
Es kann natürlich sein, dass das ganze Gebäude nicht schimmelfrei ist, das heißt, dass vielleicht Wasser von außen eindringt oder die Bausubstanz schon Schimmel in sich trägt. Das würde allerdings dann erst wieder in einem Gerichtsverfahren ein Sachverständiger begutachten.
Übrigens, diese Sachverständigenkosten sind gar nicht so ohne. Deshalb lohnt sich im Zweifel, als Mieter schon so eine Rechtsschutzversicherung oder aber der Beitritt zum Mieterbund. Aber das heißt noch lange nicht, dass Ihr nachlässig sein dürft.
Also merke: drei bis vier Mal lüften am Tag ist die Pflicht des Mieters. Zweimal reicht nicht.