Wir haben wieder Winter und im Winter gibt es ein Riesenproblem für alle Mieter: nämlich das Schneeräumen. Und da haben uns einige User gefragt, ob es eigentlich grundsätzlich so ist, dass immer der Mieter im Erdgeschoss den Schnee räumen muss.
Nun, das ist grundsätzlich NICHT so!
Denn es kommt im Wesentlichen erst einmal auf den Mietvertrag an. Normalerweise steht im Mietvertrag, dass der Mieter verpflichtet ist, die Schneeräumpflicht - die eigentlich der Vermieter hat - zu übernehmen. Also einfach einmal in den Mietvertrag hinein schauen, wenn da drinsteht, dass der Mieter zum Schneeräumen verpflichtet ist, dann müsste es sicherlich auch in den anderen Mietverträgen genauso drin stehen.
Iin diesem Fall es ist ausnahmsweise möglich, dass die Hausordnung dann darüber bestimmt, wer wann den Schnee zu räumen hat. Aber die Hausordnung kann nicht grundsätzlich bestimmen, dass nur der Mieter im Erdgeschoss mit dem Schneeräumdienst beauftragt wird!
Denn das kann nur der Mietvertrag. Also, wenn Ihr Bammel habt, dass Ihr vielleicht zu unrecht den Schnee schippen müsst, schaut einfach in Euren Mietvertrag rein, denn was da drin steht, das ist auch bindend.