Macht es einen Unterschied, ob ich mit einem Beratungsschein zum Anwalt gehe und ihn um einen Rat bitte oder aber ob ich mit einer Rechtsschutzversicherung zu ihm gehe?
Also, eines kann ich festhalten: egal ob der Anwalt seine Abrechnung über den Beratungshilfeschein macht oder aber über die Rechtsschutzversicherung - sein Rat muss richtig sein.
Also qualitativ macht es und sollte es keinen Unterschied machen.
Aber für den Anwalt macht es einen Unterschied, denn das, was er über den Beratungshilfeschein bekommt, ist wesentlich weniger als das, was ihm die Rechtsschutzversicherung für einen Rat bezahlt.
Für Euch kann es eventuell aber auch einen Unterschied machen. Denn wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, dann ist in diesen Rechtsschutzversicherungsverträgen meist ein Selbstbehalt enthalten, das heißt, Ihr müsst einen Teil der Erstberatung selber bezahlen. Nehmen wir also einmal an, der Anwalt kann 220 Euro abrechnen für seinen Rat und der Selbstbehalt beträgt 150 Euro, dann müsst Ihr die 150 Euro selber bezahlen, 70 Euro übernimmt Eure Rechtsschutzversicherung.
Also, es kann einen Unterschied machen, wenn es auch qualitativ keinen machen sollte.