Ob Feuer-, Erd-, Seebestattung oder unter den Baum: Macht es Sinn, den Wunsch meiner eigenen Bestattungsart in das Testament zu schreiben, damit ich auch ganz sicher so beerdigt werde, wie ich das möchte?

Macht es Sinn, den Wunsch für die eigene Bestattung ins Testament zu schreiben? Das war eine Eurer Fragen.

Nun, die Antwort ist glasklar: Nein, es macht überhaupt keinen Sinn!

Und warum ist die Antwort so? Nun, auch die Erklärung ist relativ einfach: Das Testament ist im Zweifel noch gar nicht eröffnet, wenn Ihr bestattet werdet. Denn das braucht immer einige Zeit. Die Bestattung findet aber in der Regel innerhalb von sieben Tagen statt.

Das bedeutet für Euch, Ihr müsst Euren Wunsch für die eigene Bestattung - ob Ihr nun feuerbestattet werden wollt oder erdbestattet werden wollt oder eine Seebestattung wollt oder aber in einem Friedwald bestattet werden wollt - den müsst Ihr separat aufbewahren und vor allen Dingen niederschreiben! Und zwar so niederschreiben und aufbewahren, dass die, die für die Bestattung zuständig sind - meistens sind das ja die Erben, aber eben nicht immer - dass die das auch finden.

Also: separat aufbewahren und dann sollte der letzte Wunsch von Euch, wie Ihr bestattet werden wollt, nun auch in Erfüllung gehen.

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: