Eine Userin hat mir einen ganz interessanten Fall zum Erbrecht geschildert:
Sie sei die einzige Tochter ihres Vaters. Der Vater habe neu geheiratet und per Testament diese neue Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt.
Als der Vater jetzt tot war, hat die Tochter natürlich die neue Ehefrau gebeten, ihr Auskunft über das Vermögen des Vaters zu machen, das heißt über die Erbmasse. Die neue Frau hat gesagt, es sei nichts da. Die Userin wusste aber, dass der Vater kurz vor seinem Tod eine halbe million Euro an die neue Ehefrau verschenkt hat.
Schenkung noch keine 10 Jahre her? Dann habt Ihr trotzdem einen Anspruch drauf!
So konnte sie, obwohl sie keinen Pflichtteilsanspruch mehr geltend machen konnte, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch hilft nämlich dabei, wenn der Erblasser absichtlich sein Vermögen verringert hat, um die Erbin oder die Pflichtteilsberechtigte zu schädigen. Und genau das war hier der Fall. Der Vater hatte extra die halbe million vor seinem Tod an die neue Ehefrau verschenkt, so dass nämlich tatsächlich keine Erbmasse mehr da war.
Und so konnte der Userin geholfen werden. Die hat ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht und der war genauso hoch wie der Plichtteilsanspruch.