Video-Tipps rund ums Recht

Kann man ein Abo, das man auf einer Messe abschließt, nachträglich widerrufen?

Ihr habt auf einem Messe-Besuch ein Abo abgeschlossen. Zu Hause merkt Ihr, dass Ihr es gar nicht mehr wollt oder es doch mehr kostet, als Ihr erwartet hattet. Könnt Ihr dieses Abo nun nachträglich widerrufen? 

Kennt Ihr die Situation auch? Ihr seid auf einer Messe unterwegs und seid auf der Suche nach irgend einem Schnäppchen. Und dann werdet Ihr angesprochen von jemandem, der sagt, er wolle Euch ein kostenloses Abo vermitteln, aber er brauche Eure Namen, Eure Anschrift und eine Unterschrift. Genau das ist einem unserer User passiert.

Und was natürlich klar ist:

Dieses Abo ist nicht kostenlos gewesen, sondern es kostete 15 Euro im Monat. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie komme ich aus so einem Abo wieder heraus.

Habe ich zum Beispiel ein Widerspruchs- oder ein Widerrufsrecht?

Das habe ich nicht.

Denn so eine Veranstaltung ist ganz klar auf einen Gewerbezweck ausgerichtet und deshalb hat der Bundesgerichtshof gesagt: „Kein Widerrufsrecht“.

Also, welche Möglichkeit habe ich noch?

Zum Beispiel die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages.

Einen solchen Vertrag kann ich natürlich nur dann anfechten, wenn es einen Grund gibt. Ein solcher Grund könnte eine Täuschung sein. Ihr seid ja auch getäuscht worden, denn man hat Euch gesagt, das Abo sei kostenlos. Tatsächlich kostet es etwas.

Aber das muss man beweisen können und genau darin liegt die Krux: das ist nicht so einfach. Man müsste einen Zeugen dabei haben und vor allen Dingen man muss zu einem Anwalt gehen. Denn selbst kriegt man so eine Anfechtung kaum durch.

Deshalb mein Tipp:

Herrschaften, achtet genau darauf, wann Ihr Euren Namen und Eure Anschrift hergebt und vor allen Dingen, was Ihr unterschreibt! Ihr müsst es vorher lesen! Wer allerdings eine Rechtsschutzversicherung hat, der kann es ja mal versuchen, ob er mit so einer Anfechtung durchzukommen. Vielleicht klappt es ja.

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