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Gesetzliche Krankenkasse: Wann habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht?

Ihr könnt Eure Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse normalerweise mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Diese Frist kann allerdings verkürzt werden, wenn Eure Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von Euch verlangt.

Eine Userin hat mich gefragt, ob sie ihre Krankenkasse kündigen kann. Hier ist nämlich folgendes passiert und das ist in der letzten Zeit sicherlich einigen von Euch geschehen: sie hat Post von der Krankenkasse bekommen, von ihrer gesetzlichen Krankenkasse und darin wurde Ihr mitgeteilt, dass der Beitrag gesenkt würde von 15,5 auf 14,6 Prozent.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben und nun hat die Krankenkasse allerdings gesagt, sie wollen einen Zusatzbeitrag haben. Auch das ist gesetzlich erlaubt und zwar bis zu 0,9 Prozent des Beitrages.

Wenn Ihr jetzt nicht damit einverstanden seid, dass dieser Zusatzbeitrag erhoben wird, dann habt Ihr tatsächlich ein Recht zur Kündigung.

Schaut in das Schreiben der Krankenkasse hinein, da steht genau drin, zu welchem Zeitpunkt sie die Erhöhung der Gebühren haben wollen. Da steht dann auch drin, bis wann Ihr kündigen müsst oder kündigen könnt.

Aber überlegt Euch das genau. Nicht jede Kündigung ist sinnvoll. Man muss sich immer Gedanken darüber machen, wie sehr man einen direkten Ansprechpartner bei der Krankenkasse braucht oder ob einem vielleicht eine Online-Krankenkasse - die gar keinen Kundendienst persönlicher Natur hat - ob der einem auch zum Beispiel ausreicht. Wenn dem so ist, dann kann man sich durchaus überlegen, ob man lieber ohne Zusatzgebühr 14,6 Prozent bezahlt oder ob man vielleicht an den höheren Service bei einer anderen Krankenkasse für einen Zusatzbeitrag in Anspruch nehmen sollte.

Eins ist aber klar: Euch steht ein Kündigungsrecht zu und deshalb kann ich nur raten, informiert Euch sehr genau auch im Internet, welche Möglichkeiten und welche Leistungen jede einzelne Krankenkasse anbietet und dann entscheidet Euch für Euer Produkt. 

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