Euch wurde ein Paket geliefert, das Ihr nicht bestellt habt. Was müsst Ihr jetzt tun? Könnt Ihr es behalten? Müsst Ihr es zurückschicken? Und wer übernimmt dann die entstandenen Kosten?

Stellt Euch vor, Ihr bekommt einmal im Monat ein Paket mit 30 Dosen Hundefutter zugeschickt und Ihr habt dieses Hundefutter überhaupt nicht bestellt. Ihr wisst überhaupt nicht, warum das zu Euch geschickt wurde. 
Genau das ist einer Userin passiert und sie fragt mich nun, was sie tun muss. 


Ist sie verpflichtet, dieses Paket zur Post zu schleppen und es wieder zurückzuschicken? Oder muss sie das Hundefutter sogar bezahlen? 

Nein, beides muss sie nicht.

Sie muss im Grunde genommen überhaupt nichts tun. Durch die Zusendung des Hundefutters ist sie in keine vertragliche Pflichten gekommen.

Das heißt, sie kann mit dem Hundefutter grundsätzlich tun und lassen, was sie will.
Sie kann es verbrauchen, sie kann es verschenken, sie kann es aber auch vernichten. 
Für sie sind keine Verpflichtungen durch die Zusendung des Hundefutters entstanden.

Aber Vorsicht! 

Es darf nicht auf einem Irrtum beruhen, dass das Hundefutter zugeschickt worden ist. Und es darf auch nicht offensichtlich vielleicht sogar die falsche Adresse oder sowas benutzt worden sein. Wenn man das merkt, entsteht eine Verpflichtung. Man muss den Absender im Zweifel anrufen und ihm Bescheid geben, dass er hier die Ware bei Ihnen oder bei Euch wieder abholen kann. Selber zur Post zurückbringen müsst Ihr es nicht.

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