Das ist falsch! Die Kasse muss alles zahlen!
Natürlich wird man Ihnen im Normalfall erklären, dass Sie nur Anspruch auf ein einfaches Gerät haben und den Rest im Zweifel selber zahlen müssen. Aber das stimmt nicht!
Denn das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch die Kosten für ein teures, digitales Hörgerät voll übernommen werden müssen. Jeder hat also einen Anspruch darauf, das Hörgerät zu bekommen, das eine „Versorgung zur bestmöglichen Angleichung an das Hörvermögen eines gesunden Menschen gewährleistet“. Und wenn das nur durch ein besonders teures Gerät möglich ist, dann muss das die Kasse akzeptieren und zahlen.
Sollte sich Ihre Kasse dennoch weigern, alles zu zahlen, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundessozialgericht (B 3 KR 20/08 R)