Natürlich weigert sich die Kasse erst einmal, Ihnen eine Zustimmung für ein teures Gerät zu geben. Sie will natürlich nicht zahlen und wird Ihnen erklären, sie müsse das nicht und Sie hätten nur Anspruch auf ein einfaches Gerät und müssten den Rest im Zweifel selber zahlen.
Doch das ist falsch! Die Kasse muss alles zahlen!
Denn das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch die Kosten für ein teures, digitales Hörgerät voll übernommen werden müssen. Jeder hat also einen Anspruch darauf, das Hörgerät zu bekommen, das eine „Versorgung zur bestmöglichen Angleichung an das Hörvermögen eines gesunden Menschen gewährleistet“. Und wenn das nur durch ein besonders teures Gerät möglich ist, dann muss das die Kasse akzeptieren und zahlen.
Sollte sich Ihre Kasse dennoch weigern, alles zu zahlen, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundessozialgericht (B 3 KR 20/08 R)