Straßenverkehr & Führerschein

Führerschein entzogen, die MPU droht: Kann ich nicht einfach eine neue Fahrerlaubnis im Ausland machen?

Manuel N.:

"Mir wurde der Führerschein entzogen und ich muss zuerst die MPU machen, bevor ich meinen Lappen wieder bekomme. Das möchte und kann ich nicht.

Weder habe ich die Zeit dazu, noch die Lust und vor allem kein Geld! Die MPU, der Vorbereitungskurs für diesen Idiotentest und zusätzliche Kosten für Blut-, Urintests und Haaranalysen kosten schnell einmal mehr als 2.000 Euro! Kann ich jetzt nicht einfach den neuen Schein im Ausland machen, dort eine neue Fahrerlaubnis bekommen und diese dann später wieder in Deutschland umschreiben lassen?

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Der Führerschein wurde entzogen, die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, auch als "Idiotentest" bekannt) droht: Die gefühlte Katastrophe für jeden Autofahrer. Um den deutschen Behörden ein Schnippchen zu schlagen, reisen deswegen viele Bürger ins Ausland, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben. Doch geht das wirklich so einfach?

Nein, geht es nicht.

Das zeigt unter anderem dieser typischer Fall: Ein 57-jähriger Autofahrer hatte im Jahre 2006 nach einer Alkoholfahrt mit ca. 2,5 Promille seine Fahrerlaubnis verloren. Um diese nach der verhängten Sperrfrist wieder zu bekommen, hätte er nun die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz „MPU“ (oder besser bekannt als „Idiotentest“)  machen müssen.

Idiotentest ist nur was für Idioten, oder?

Doch der Mann hatte berechtigte Angst, die Prüfung nicht zu bestehen, denn die Durchfallquote bei der MPU ist sehr hoch und verursacht nicht zu unterschätzende Kosten. Außerdem werden zur Zulassung der Prüfung Auflagen gemacht, wie z.B. in seinem Fall der regelmäßige Besuch bei den anonymen Alkoholikern. 

Also hielt es der Mann für schlauer und einfacher, einen neuen EU-Führerschein im Nachbarland zu erwerben. Dazu meldete er für 108 Tage seinen tatsächlichen Wohnsitz in Tschechien an und machte dort erfolgreich seinen neuen Führerschein.

Zu früh gefreut…

Der Führerscheintourismus ist den deutschen Behörden natürlich ein Dorn im Auge. Nach dem Motto: „Deutsche Vorschriften umgehen gilt nicht“ erklärte das OVG Münster den in Tschechien erworbenen Führerschein für unzulässig, weil der Mann unter anderem für mindestens 185 Tage einen tschechischen Wohnsitz hätte haben müssen - und das als Erstwohnsitz.

Um also wirklich im Ausland seinen neuen Führerschein machen zu können, muss man glaubhaft nachweisen, dass man dort für mindestens ein halbes Jahr seinen Lebensmittelpunkt hatte, also beispielsweise einer Arbeit nachgegangen ist. Doch dies ist in der Praxis meistens kaum zu machen und mit vielen anderen, meist steuerrechtlichen Problemen verbunden. Außerdem wird schon lange über die Einführung eines zentralen Führerscheinregisters für ganz Europa diskutiert. Dann könnte für jeden Autofahrer nur noch ein Führerschein ausgestellt werden. 

Stellt sich da die Frage, ob es unter dem Strich nicht doch einfacher ist, den hier in Deutschland verlorenen Führerschein auch wieder hier zu machen. 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberverwaltungsgericht Münster Urt. v. 16.05.2014 Az. 16 A 2255/10

§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV

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