Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Das Sozialrecht regelt daher die Absicherung sozialer Risiken wie v.a. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod. Das Pflegerecht umfasst dabei im Speziellen alle Regelungen betreffend dem Themenbereich Pflege und gehört zu den wichtigsten Themen im Umgang mit Pflegebedürftigen.
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