Nein, darf er nicht!
Bei Handy- und Festnetzanschlüssen hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass erst ab einem Zahlungsrückstand von 75 Euro eine Sperrung rechtens ist. Wenn Ihre Telefonschulden also geringer sind, darf niemand Ihr Telefon oder Handy sperren. Ansonsten können Sie klagen!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH III ZR 35/10 Karten-Sperre