Nein! Wenn Sie einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten, haben Sie weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu befürchten.
Eine Pflicht zur Aussage besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und vor dem Gericht. Dort allerdings unterliegen Zeugen der absoluten Wahrheitspflicht. Im Gegensatz zu Beschuldigten. Die dürfen tatsächlich lügen, um sich nicht selber zu belasten.