Tarek L.: "Ich habe meine Party extra mit einem Rundschreiben angekündigt und nochmals einen Zettel an das schwarze Brett gehängt und trotzdem standen plötzlich Polizeibeamte vor meiner Tür, weil Nachbarn sich wegen Ruhestörung beschwert haben. Aber ist das richtig so?"

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Auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig hält: Nur weil Sie Ihre Nachbarn informiert haben, dürfen Sie nicht so viel „Lärm“ machen, wie Sie wollen.

Ihre Mitbewohner im Haus haben jederzeit das Recht, die Polizei zu bitten, wegen einer Ruhestörung und Lärmbelästigung etwas zu unternehmen. Und wenn die Beamten dann vor Ihrer Tür stehen, kann die Party tatsächlich sehr schnell zu Ende sein…

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