Nicht unbedingt.
Denn die wenigsten wissen, dass ein pauschales Haustierverbot unwirksam und ein Verstoß gegen das Mietrecht ist!
Ein Vermieter kann also nicht einfach so bestimmen, dass Haustiere generell verboten sind, sondern in einem Mietvertrag muss genau drinstehen, warum ein Haustier in der Wohnung verboten ist. Also einfach nur zu schreiben, dass man das grundsätzlich nicht will, reicht nicht! Nur wenn diese genaue Begründung eines Hundeverbots im Mietvertrag enthalten ist, ist das Verbot auch wirksam. Ansonsten darf Bello mit einziehen.
Noch mehr dazu findet Ihr hier : ☞ Haustierverbot in Mietwohnung? Euer kleiner Freund kann vielleicht doch bei Euch bleiben!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Urt. v. 20.3.2013, Az. VIII ZR 168/12